Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg

Die Ansätze zum Ressourcenschutz insbesondere bei den Recyclingbaustoffen haben in Deutschland Vorbildcharakter. Für andere Fraktionen und bei der Abfallvermeidung ist hier noch Potential vorhanden. Eine Zusammenfassung der teilweise zersplitterten Entsorgungsstruktur auf der kommunalen Seite ist grundsätzlich zu begrüßen, darf aber nicht einseitig zu Lasten des Wettbewerbs gehen und neue Monopole zementieren. Die Modernisierung in Bezug auf das Autarkiegesetz steht noch aus.

Die im Referentenentwurf geplante Effizienzsteigerung der Abfallwirtschaft soll durch die Zusammenlegung kleinerer ÖrE zu größeren Einheiten erreicht werden. Die Zersplitterung verursacht nur erhöhte unnötige Kosten für die Kommunen sowie die Bürger. Trotzdem sollte auch zukünftig Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern zu guten Ideen und bester Leistung bei optimierten Kosten möglich sein. Neue Monopole sollten daher tunlichst vermieden werden. Im Bereich der Klärschlammentsorgung erscheint es zwar sinnvoll, die Zuständigkeit der nächsthöheren kommunalen Instanz zu übertragen, dies bedarf jedoch aus Sicht der DGAW weiterer Regelungen.

Beim Thema Abfallvermeidung wird der Entwurf wenig konkret und verweist auf die Abfallwirtschaftskonzepte der ÖrE. Hier wäre ein konkretes Ziel, festgeschrieben auf einige Jahre mit einem Überprüfungszyklus wünschenswert gewesen.

Mit der Verpflichtung der Öffentlichen Hand zum Einsatz bzw. zum Vorrang recyclinggerechter Produkte und Materialien bei der Beschaffung wird die langjährige Forderung der DGAW umgesetzt. Die Beurteilungskriterien für diese Materialien und Produkte sollten jedoch noch festgelegt werden.

In die gleiche Richtung zielt die Einrichtung des Vorrangs zum Einsatz von RC-Materialien bei Bauvorhaben. Hier wird im mineralischen Bereich tatsächlich Ressourcenschutz betrieben, der nicht nur für die Öffentliche Hand gilt. Ein Erdmassenausgleich für alle Baumaßnahmen sollte jedoch nicht zwingend festgelegt werden, vielmehr sollte die Möglichkeit offenbleiben, Erdmassen auch für Verfüllungen an anderen Orten einzusetzen.

Im Rahmen der Nennung von Pflichten der öffentlichen Hand wäre es wünschenswert, insbesondere die Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen aus dem Anschluss- und Benutzungszwang separat zu erwähnen sowie für deren Umsetzung zu sorgen..

Weiter schlägt die DGAW die Abschaffung des überholten baden-württembergischen Autarkiegesetzes vor: Aktuell werden 9 thermische Abfallbehandlungsanlagen außerhalb des Landes mit Abfällen aus kommunaler Sammlung beliefert. Das Land verfügt somit nicht über ausreichende eigene Kapazitäten, die eine Autarkie rechtfertigen würden. Vielmehr führt hier marktwirtschaftliches handeln zu mehr Entsorgungssicherheit und senkt die Kosten für Bürger und Industrie.

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