­Ungarn: EU muss Artikel-7-Verfahren zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit vorantreiben

Im September 2018 reagierte das Europäische Parlament auf die Angriffe der ungarischen Regierung gegen die Grundwerte der EU: Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten. Zwei Jahre später steht es kein bisschen besser um die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. Amnesty International fordert die EU auf, das Verfahren substanziell voranzubringen. ­­­­­­­­

Zwei Jahre sind seit der wegweisenden Abstimmung des EU-Parlaments über die Verletzung von Grundwerten der EU in Ungarn vergangen. Die Mehrheit der Abgeordneten sorgte dafür, dass ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags in Gang gesetzt wurde, wie es bereits gegen Polen eingeleitet war. Doch seither kommen weder das Verfahren gegen Ungarn noch das gegen Polen entscheidend voran. Amnesty International verlangt von den EU-Mitgliedsstaaten, zu handeln und die Artikel-7-Verfahren effektiv zu nutzen. Ungarn und Polen sollten rasch zur Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zurückkehren.

„Seit der Entscheidung des EU-Parlaments, das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn auf den Weg zu bringen, hat sich die Lage in dem EU-Mitgliedsstaat keineswegs verbessert. Im Gegenteil, die ungarische Regierung hat die Kontrolle über Medien und Justiz ausgeweitet, um missliebige Stimmen und Organisationen zu unterdrücken. Die Regierung von Viktor Orbán versucht weiterhin die Zivilgesellschaft als ‚Staatsfeinde‘ darzustellen und erlässt Gesetze, nur um Nichtregierungsorganisationen die Arbeit zu erschweren und finanziell zu schädigen“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.

„Die Verfahren gegen Ungarn und Polen sind bislang nur schleppend vorangegangen. Auch das hat dazu beigetragen, dass sich die Situation in Ungarn und Polen weiter zugespitzt hat. Für die Zukunft einer EU, die auf der Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Artikel-7-Verfahren wirksam genutzt werden“, so Beeko.

„Der Europäische Rat muss nun aktiv werden. Mit der Sitzung des Rates für allgemeine Angelegenheiten am 22. September, bei der die EU-Kommission einen Zwischenbericht zur Diskussion stellen will, besteht die nächste Gelegenheit, das Artikel-7-Verfahren voranzutreiben, um die Menschen in Ungarn und Polen vor der zerstörerischen Politik ihrer Regierungen zu schützen und die Prinzipien der EU und der Menschenrechte zu wahren“, erklärt Beeko.

„Es ist gut, wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft die besondere Möglichkeit nutzt, die laufenden Artikel-7-Verfahren entscheidend voranzubringen. Sie sollte sich dafür einsetzen, dass konkrete Empfehlungen an die Behörden in Ungarn und Polen erarbeitet werden. Die Mitgliedsstaaten können durch das Aussprechen der Empfehlungen unmissverständlich zeigen, dass europäische Werte nicht verhandelbar sind und dass sie an der Seite der ungarischen wie polnischen Zivilgesellschaft stehen, die diese Prinzipien verteidigen“, sagt Beeko.

Über die Artikel-7-Verfahren hinaus spricht sich Amnesty International dafür aus, dass die Instrumente zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit in der EU gestärkt und ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat hierzu Pläne vorgelegt: von einem "Rechtsstaatscheck" unter Mitgliedsstaaten bis zum Vorschlag, EU-Fördermittel auszusetzen, wenn Rechtsstaatlichkeitskriterien anhaltend verletzt werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament werden schon bald darüber entscheiden, ob Auszahlungen aus dem neuen EU-Budget an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten gebunden werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft davon gesprochen, dass Freiheit und Demokratie das „wichtigste Gut“ Europas seien und unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürften. „Jetzt sind alle EU-Mitgliedsstaaten gefordert, für die Einhaltung der EU-Verträge und der EU-Grundrechtecharta Sorge zu tragen“, so Markus N. Beeko.

Hintergrund

Am 12. September 2018 hat das Europäische Parlament den Europäischen Rat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit aufgefordert, gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Europäischen Union zu verletzen. Zentrale Bedenken der Abgeordneten betrafen die Unabhängigkeit der Justiz, Meinungsfreiheit, Korruption, Rechte von Minderheiten und die Situation von Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen.

Im Falle Polens forderte die Europäische Kommission im Dezember 2017 den Rat auf, festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen besteht, angesichts neuer Gesetze in Bezug auf die polnische Justiz durch das polnische Parlament, die „Anlass zu großer Besorgnis“ hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz geben. In einer im März 2018 verabschiedeten Entschließung unterstützte das Europäische Parlament die Bewertung und Forderung der Kommission.

Gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags kann der Rat nach diesen Aufforderungen feststellen, dass in den betreffenden Ländern die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte besteht. Bevor dies geschieht, hören die EU-Minister die Ansichten der nationalen Behörden an. Die EU-Minister haben im September und im Dezember 2019 zwei Anhörungen mit der ungarischen Regierung abgehalten. Die polnischen Behörden haben sich zwischen Juni und Dezember 2018 bei drei Gelegenheiten vor dem Rat verteidigt.

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