Alte Kaminöfen rechtzeitig nachrüsten oder austauschen

Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Auch deshalb gelten ab dem 31. Dezember 2020 strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen. Zu diesem Tag müssen Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. „Der Vorteil neuer Feuerstätten besteht darin, dass sie effizienter verbrennen als alte Kaminöfen“, erklärt Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Somit sparen Verbraucher Brennholz und produzieren weniger klimaschädlichen Feinstaub.“

Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine gute Energieeffizienz geachtet werde. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++. Auch Verbraucher*innen selbst können auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen, wenn sie ein paar wichtige Hinweise beachten:

  • nur unbehandeltes Brennholz verwenden
  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
  • geeigneten Anzünder verwenden
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten

Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent der Kosten durch staatliche Zuschüsse gefördert.

Mit Brennholz zu heizen, ist jedoch häufig teurer als gedacht. Zwar ist der Brennstoff meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. „Deshalb lohnt es durchaus, die eigene Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen“ empfiehlt Baumgardt.

Welche Möglichkeiten dabei bestehen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.

Weitere Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale:

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel