Minister weitet nachweislich schlechte Regelung noch weiter aus

Was treibt den Bundesgesundheitsminister, eine nachgewiesen schlechte Regelung nun auch noch enorm auszuweiten? Was treibt ihn, einen seit fast einem Jahr in seinem Ministerium vorliegenden, deutlich besseren Vorschlag zu ignorieren, obwohl dieser sogar aus der Konzertierten Aktion Pflege heraus beauftragt wurde? Also mit Zustimmung auch seines Ministeriums. Es geht um die Pflegepersonaluntergrenzen – extrem starr, bürokratisch und schädlich für die Patientenversorgung.

„Das Bundesgesundheitsministerium fällt mit der Verordnung für weitere Pflegepersonaluntergrenzen in eine Misstrauenskultur zurück, die den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitern in keiner Weise gerecht wird. Und mit Patientensicherheit hat das wenig zu tun“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Die Krankenhäuser hätten in den vergangenen Monaten eine hohe Bereitschaft bewiesen, schnell im Sinne der Gesellschaft zu reagieren. Dies sei auch gelungen, weil die Regelung für die Untergrenzen ausgesetzt wurde. „Es ermöglichte uns in den Häusern, flexibel und eigenverantwortlich auf die neue Situation zu reagieren“, erklärt der VKD-Präsident.

Genau das – Flexibilität – ist auch das Ziel der vorgeschlagenen Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di und dem Deutschen Pflegerat (DPR) erarbeitet wurde und die nun im Ministerium „schmort“.

Dr. Düllings: „Unsere Position, die Position der Praktiker ist: Wir brauchen Flexibilität beim Einsatz des vorhandenen Personals. Über diesen Einsatz kann sachgerecht nur vor Ort, in den Kliniken, entschieden werden, denn die Situation ist nun einmal nicht überall gleich. Starre, bürokratische Regelungen, die alle Krankenhäuser über einen Kamm scheren, sind nicht praxistauglich und dienen schon gar nicht der Versorgungssicherheit. Gerade auch in der aktuellen Lage – die Pandemie nimmt offensichtlich wieder Fahrt auf – sehen wir die Ausweitung der Untergrenzen als falschen Weg, wenn es darum gehen soll, die Patientensicherheit zu erhöhen.“

Bisher galten die Pflegepersonaluntergrenzen für vier sensitive Bereiche der Krankenhäuser – die Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Nun sollen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie hinzukommen – flankiert immer von einem erheblichen Bürokratieschub. All diese Dinge sind aus Sicht des VKD überflüssig, da für die Pflege ohnehin Ist-Kosten-Finanzierung gilt und auch immer mehr Pflegekräfte eingestellt werden. „Wenn man aber Kapazitäten auf eine solche kalte Tour abbauen will, und diesen Verdacht haben wir, dann ist die Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen der richtige Weg. Denn die den Krankenhäusern geraubte Flexibilität führt dazu, dass Betten gesperrt und Stationen passager geschlossen werden müssen. Dann aber, Herr Minister, sollte man auch dazu stehen. Mehr Sicherheit für die Patienten kann man so jedenfalls nicht erreichen. Das Ärgerliche daran ist, dass die Kollateralschäden dieser politischen Entscheidungen kurze Zeit später ohne Selbstreflektion wieder den Krankenhäusern angelastet werden – aus meiner Sicht eine sehr unfaire Rollenverteilung. Man sollte sich einfach auch mal beraten lassen und nicht stur etwas durchdrücken, was am Ende nicht funktioniert“, so Dr. Düllings.

Die Untergrenzen waren Anfang 2019, wie jetzt erneut, gegen Einwände und berechtigte Kritik aus den Krankenhäusern durch Ministerverordnung in Kraft gesetzt worden. Die vorhersehbare Folge: Schon im ersten Halbjahr 2019 kam es zu einer erheblichen Verknappung von Behandlungskapazitäten. Krankenhäuser schlossen Intensivbetten oder sperrten sie, meldeten Bereiche zeitweise von der Notfallversorgung ab – weil ihnen ansonsten erhebliche Strafzahlungen drohten. Hatte die Bundesregierung nach den Erfahrungen der vergangenen Monate nicht gerade erkannt, wie wichtig die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bürger ist? 

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