Wie werde ich Brandschutzbeauftragter?

Der Begriff „Brandschutzbeauftragter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Maßgeblich für die Ausbildung ist die vfdb-Richtlinie 12-09/01 (wurde wortgleich unter den Bezeichnungen DGUV Information 205-003 sowie als VdS 3111 veröffentlicht).

Es ist mittlerweile bei fast allen größeren Gebäuden so: Ein Brandschutzbeauftragter wird von der Behörde, der Feuerwehr oder dem Brandversicherer gefordert.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist somit eine wichtige betriebliche Maßnahme. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dafür allerdings speziell ausgebildet werden muss. Dabei sollten die betrieblichen Einsatzzeiten schriftlich zwischen Unternehmer und Brandschutzbeauftragtem vereinbart werden. Sowohl der Begriff "Brandschutzbeauftragter" als auch dessen Ausbildung ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. In Deutschland durchgesetzt hat sich die vfdb-Richtlinie 12-09/01. In dieser Richtlinie werden die "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" geregelt. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Grundsätzlich können in jedem Betrieb Brandschutzbeauftragte bestellt werden. Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern. Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.

Die Ausbildung sollte laut vfdb-Richtlinie 64 Unterrichtseinheiten betragen. Das Haus der Technik in Essen richtet sich nach diesen Vorgaben. 10 Unterrichtseinheiten am Tag dürfen nicht mehr überschritten werden. Der Lehrgang muss somit zwingend mindestens 7-tägig sein!!

In den HDT-Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeitet das HDT auch eng mit den Feuerwehren Essen, Bochum, München, Lübeck und Berlin zusammen, um die Qualität hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe. Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist das HDT Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd), in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) und im BFSB Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V.

Die HDT-Lehrgänge werden auch durch den qualifizierten, berufserfahrenen Referentenstamm von allen Behörden und Versicherungen sowie von der Industrie und Feuerwehr anerkannt!

Alle Infos dazu auch unter: www.brandschutzbeauftragter.de

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