KEINE PROFITE mit BODEN & MIETE!

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Der Hamburger Senat bestätigt das Zustandekommen der Volksinitiativen „Boden und Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten.“ und „Neubaumieten auf städtischem Grund – Für immer günstig.“

Die beiden Volksinitiativen konnten am 19. Oktober 2020 mit jeweils ca. 14.400 Unterschriften weit mehr, als die je 10.000 erforderlichen Unterschriften abgegeben. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erschwernisse beim Einwerben der Unterschriften durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19 Pandemie ist das Zustandekommen der beiden Volksinitiativen ein Riesenerfolg für Hamburgs Mieter*innen.

Rechtsanwalt Paul-Hendrik Mann vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG stellt dazu fest: „Senat und Bürgerschaft sind jetzt gehalten, das starke Votum der Hamburger*innen zügig umzusetzen. Weil die Ressourcen Grund und Boden endlich sind, muss Hamburg zügig umsteuern, um eine soziale und zukunftsorientierte Stadtentwicklung mit bezahlbaren Mieten zu gewährleisten und die Bodenspekulation mit städtischen Grundstücken zu beenden.“

Rechtsanwalt Marc Meyer von MIETER HELFEN MIETERN ergänzt: „Das 2011 gebildete sogenannte Bündnis für das Wohnen hat nur die Lage der Immobilienwirtschaft wesentlich verbessert, nicht aber die der Gering- und Normalverdiener am Hamburger Wohnungsmarkt. Der Hamburger Senat ist daher gut beraten, sich nicht zu Lasten der Mieter*innen auf seiner satten parlamentarischen Mehrheit auszuruhen. Er muss jetzt neue Wege im Sinne der beiden Volksinitiativen umsetzen.“

Initiator Gilbert Siegler mahnt: „Die Not zahlloser Mieter*innen wird infolge Kurzarbeitergeldes, Arbeitslosigkeit und Insolvenzen zahlreicher Soloselbständiger dramatisch zunehmen. Dem kontinuierlichen Rückgang der Anzahl von Sozialwohnungen wird ein stark steigender Bedarf gegenüberstehen. Dem wird der Senat nur gerecht werden, wenn er keine Grundstücke und Wohnungen mehr verkauft und auf öffentlichem Grund nur noch günstige Wohnungen bauen lässt.“

Die Hamburger Bürgerschaft wird sich nunmehr in öffentlicher Sitzung mit den Anliegen unserer beiden Volksinitiativen befassen. Hierbei haben wir Gelegenheit unsere Forderungen in einem Ausschuss zu erläutern. Anschließend müssen dann durch entsprechende Beschlüsse unsere Anliegen innerhalb von vier Monaten nach Abgabe der Unterschriften umgesetzt oder uns die Ablehnung mitgeteilt werden.

Dass die Regierungsparteien unsere Vorschläge umsetzen ist aufgrund der bisherigen Verlautbarungen leider nicht zu erwarten. Wir können und werden dann innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist die Durchführung von Volksbegehren beantragen. Für erfolgreiche Volksbegehren müssen sich dann jeweils 5% der Hamburger Wahlberechtigten (ca. 65.000) innerhalb von 21 Tagen in Listen eintragen.

wird unter den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung innerhalb der gesetzlichen Fristen faktisch nicht möglich sein. Wenn die im Volksabstimmungsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten direkter Demokratie nicht dem Virus zum Opfer fallen sollen, muss die Frist, in der die Volksinitiativen ein Volksbegehren beantragen können, soweit verlängert werden, dass das Volksbegehren samt mehrmonatiger öffentlicher Vorbereitung nach Ende aller pandemiebedingter Einschränkungen stattfinden kann.“ 

Alle Hamburger*innen sind aufgefordert auch weiterhin unsere Volksinitiativen und Ziele zu unterstützen.

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