Wer darf sich zuerst gegen Covid-19 impfen lassen?

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern eine bundeseinheitliche Rangfolge sowie einen schnellen Zugang zum Impfstoff für Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung in Institutionen und Angehörige von Kindern mit relevanten Vorerkrankungen.

In der ersten Impfphase wird es mehr impfbereite Menschen als Impfstoff geben. Unumgänglich ist daher die Entscheidung, wer zuerst Zugang zu einem Covid-19-Impfstoff bekommt. Die dafür von der Ständigen Impfkommission empfohlene Priorisierung sollte nach Auffassung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Gegenstand der nun im Entwurf vorliegenden Coronavirus-Impfverordnung werden. Um eine zügige und nachvollziehbare Regelung im gesamten Bundesgebiet in dieser für die betroffenen Personengruppen überaus relevanten Fragestellung zu erreichen, sollten länderspezifische Priorisierungen möglichst vermieden werden.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, dass Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf in Institutionen ebenfalls in die Zugangsstufe „sehr hoch“ eingruppiert werden, da ihre Risiken vergleichbar sind mit denen von Bewohnern und Bewohnerinnen von Altenpflegeheimen.

Darüber hinaus ist bereits jetzt klar, dass es aufgrund der bislang noch nicht hinreichenden Untersuchungen auf Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe bei Kindern anfänglich keine Impfempfehlung für Kinder geben wird. Dies ist für Familien mit vorerkrankten Kindern eine herbe Enttäuschung. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D., fordert daher: „Angehörige, die mit Kindern mit relevanten Vorerkrankungen zusammenleben, müssen ebenfalls vorrangig geimpft werden können, damit ihren Kindern möglichst bald die Angst vor einer schweren Erkrankung genommen werden kann. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Anpassung des Verordnungsentwurfes.“

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben ihre Forderungen zum Entwurf der Coronavirus-Impfverordnung in einer Stellungnahme zusammengefasst:

https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/2020-12-09-Fachverbaende_Stn_RefE%20BMG_Corona-ImpfV.pdf

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In rund 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4370 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 121.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

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