Aller Anfang ist schwer

Regelmäßig zum Jahresbeginn wird es bei dem einen oder anderen knapp auf dem Konto. Denn im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Forderungen bedient werden. Durch die Corona-Pandemie verstärkt sich für viele die finanzielle Last am Jahresanfang. Wenn jetzt zusätzlich die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann, wenn dringend Geld benötigt wird – und vor allem, was man unbedingt lassen sollte, sagen ARAG Experten.

Schufa-Eintrag prüfen
Bevor man einen Kredit beantragt, sollte man seinen eigenen Schufa-Eintrag überprüfen und dafür etwas Zeit einplanen. Die Auskunftei stellt Datenkopien bereit, die einen Überblick über die persönlichen Daten geben. Einmal jährlich darf man sich diese kostenfrei herunterladen. Sind darin fehlerhafte oder alte Einträge enthalten, ist die Schufa verpflichtet, diese zu korrigieren. Das verbessert die Bonität und verspricht günstigere Zinsen.

Kreditvermittler
Schneller Kredit ohne Schufa-Auskunft? Finger weg! Denn dabei handelt es sich in aller Regel um Kreditvermittler und die vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen nur Anfragen an Banken weiter. Zu den Angeboten gehört auch meist, dass man gegen hohe Gebühren Antragsformulare anfordern muss. Den ersehnten Kredit hat man damit noch lange nicht. Außerdem: Selbst wenn man über den Kreditvermittler Geld erhalten sollte, wird das Darlehen zumeist bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen.

Ratenkredit
Bei entsprechenden Sicherheiten bietet sich etwa ein Ratenkredit an. Anders als bei Bau- oder Autokrediten kann der Verwendungszweck bei Ratenkrediten frei gewählt werden. In der Regel steht das Geld in ein bis zwei Tagen zur Verfügung. Die eigene Hausbank ist dabei aber nicht immer der günstigste Anbieter. Bei Ratenkrediten wie bei allen anderen Darlehen sollte man die Preise möglichst vieler Kreditinstitute vergleichen. Es gibt viele Formen, die sich in Zinshöhe und Laufzeit oft stark unterscheiden. Aussagekräftig ist aber allein der effektive Jahreszins, den anzugeben die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind. Wichtig hierbei: Eine realistische Einschätzung des eigenen Einkommens. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten maximal zwischen 30 und 40 Prozent des restlichen Geldes für die Kreditrückzahlung genutzt werden.

Dispositionskredit
Wer es besonders eilig hat, kann sein kontoführendes Kreditinstitut auch bitten, den Dispokredit des Girokontos zu erhöhen. Dann steht das Geld sofort zur Verfügung. Derzeit liegt der Zinssatz für Dispo-Kredite bei vielen Banken zwischen vier und 14 Prozent. Daher empfehlen ARAG Experten diese Lösung nur, wenn man das Konto innerhalb kurzer Zeit wieder ausgleichen kann. Ansonsten wird der „Dispo“ zu einer recht kostspieligen Angelegenheit. Noch teurer wird es, wenn man das von der Bank oder Sparkasse eingeräumte Limit des Dispokredits ohne Rückfrage überzieht. Bei solchen geduldeten Überziehungen können noch einmal mindestens drei bis vier Prozent Zinsen oder Kosten für Gebühren obendrauf kommen.

Kredite zu Minuszinsen
Vergleichsportale im Internet unterbieten sich derzeit mit Krediten zu Minuszinsen. Das klingt gut, birgt aber auch Gefahren, mahnen ARAG Experten: Die Angebote sind eine Marketingmasche, um neue Kunden zu gewinnen. Die wertvollen Kundendaten erhält das jeweilige Portal schon beim Kreditantrag, selbst wenn das Darlehen zum Negativzins gar nicht gewährt wird. Die Aktionskredite werden in aller Regel nur an Kunden mit „sehr guter“ Bonität vergeben, bei denen die Einnahmen die regelmäßigen Ausgaben decken. Damit eignen sich die Kredite also nicht, um den Dispo oder einen anderen Kredit abzulösen. Die Darlehen zum Negativzins werden außerdem nur einmal pro Kreditnehmer vergeben. Wer angesichts von Minizinsen auf die Idee kommt, in solche Aktionskredite zu „investieren“, hat die Rechnung somit ohne den Wirt gemacht. Außerdem zählt die Schufa alle Darlehen, ob groß oder klein – und das kann sich rächen, wenn eines Tages ein größerer Kredit gewünscht wird. Wer sich schon regelmäßig 1.000 Euro gepumpt hat, scheint nicht gerade eine gute Bonität zu haben und bekommt dann im Ernstfall vielleicht gar kein Geld mehr.

Kredite vergleichen
Auch wenn die finanzielle Situation brenzlig ist – die ARAG Experten raten unbedingt zu einem Vergleich diverser Kreditangebote. Über gängige Portale im Internet bekommt man einen guten Eindruck, was zu welchen Konditionen möglich ist, bevor man gegebenenfalls auch seine Hausbank um ein Angebot bittet. Folgende Punkte sollten nach Auskunft der ARAG Experten verglichen werden: Wie hoch ist der effektive Jahreszins? Wie hoch ist der Sollzins, den die Bank für den Kredit berechnet? Wie lang ist die Laufzeit, bis der gesamte Kreditbetrag inklusive aller Zinsen zurückgezahlt ist? Wie hoch sind die Gesamtkosten – also die Kosten für Nettokreditbetrag und alle Zinsen? Besteht die Möglichkeit für zwischenzeitliche Sondertilgungen und vorzeitige Kreditablösungen? Wenn ja, zu welchen Konditionen?

Kostenfalle Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung ist nicht zwingend erforderlich. Vermittelt der Kreditgeber den Eindruck, dass es nur mit einer Restschuldversicherung einen Deal gibt, ist er unseriös. Die Restschuldversicherung springt theoretisch ein, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu bezahlen. Allerdings warnen die ARAG Experten: In vielen Fällen greift diese Versicherung gar nicht und macht den Kredit damit unnötig teuer. Im Kreditangebot sollte dieser Posten zudem immer separat aufgeführt werden und nicht in den monatlichen Raten enthalten sein. Damit sind Kreditangebote besser vergleichbar.

Pfandhaus
Schnell, relativ unbürokratisch und anonym gibt es Geld in Pfandhäusern. Bei dieser Art des Kredits haftet man nur mit dem Pfand; das kann man innerhalb einer bestimmten Frist wieder auslösen. Zusätzlich zum geliehenen Betrag kann das Pfandhaus allerdings noch Zinsen in Höhe von einem Prozent und gesetzlich festgelegte Gebühren verlangen. Nach Verstreichen der Frist wird das Pfand verkauft oder versteigert – ein Mehrerlös daraus geht dann selbstverständlich an den Pfandgeber. Wird weniger erlöst, als für das Pfand beliehen wurde, bleibt das Pfandhaus auf dem Verlust sitzen. Darum geben Pfandhäuser nie den tatsächlichen vollen Wert des Gegenstandes heraus, erläutern ARAG Experten.

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