Unbezahlbar: Der Sozialversicherungsausweis

Den Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) gibt es kostenfrei, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hin. Bereits mit der ersten Beschäftigung erhalten junge Menschen automatisch ihren SV-Ausweis. Neben Informationen zum zuständigen Rentenversicherungsträger enthält er den Vor- und Nachnamen, den Geburtsnamen und die Versicherungsnummer. Diese Nummer wird einmalig vergeben und ist ein Leben lang gültig. Unter anderem enthält sie das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Die persönlichen Daten befinden sich auch als QR-Code auf dem Ausweis.

Persönliche Daten haben sich geändert, der SV-Ausweis wurde verloren oder beschädigt? Dann können Betroffene über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung auf www.deutsche-rentenversicherung.de unkompliziert und kostenlos einen neuen Ausweis beantragen.

Ob erster SV-Ausweis oder Ersatz: Versicherte sollten immer prüfen, ob die im SV-Ausweis gespeicherten Daten richtig sind. Denn nur, wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente richtig verbucht. Sollten Daten nicht korrekt sein, müssen Betroffene umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragen.

Der SV-Ausweis sollte genauso sorgfältig behandelt werden, wie der Personalausweis. Denn bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung – etwa Arbeitslosengeld – beantragt wird, dient er als Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer.

Weitere Auskünfte zum Sozialversicherungsausweis und anderen Themen rund um Rente, Reha oder zusätzliche Altersvorsorge gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 und online auf www.deutsche-rentenversicherung.de.

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