Hannover Messe: Gastland Indonesien gefährdet Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Indonesien, diesjähriges Gastland der Hannover Messe, gefährdet mit einem 2020 verabschiedeten Gesetz wichtige soziale und arbeitsrechtliche Standards. Dies kritisiert Amnesty International anlässlich der Eröffnung der digitalen Industrieausstellung. Das neue Gesetz schränkt wichtige Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte ein, unter anderem fördert es indirekt Kinderarbeit auf Palmölplantagen. ­­­­­­­­

Amnesty International kritisiert anlässlich der Eröffnung der Hannover Messe, dass das Gastland Indonesien die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stark eingeschränkt hat. Mit dem „Omnibus Law On Job Creation“, einem 2020 verabschiedeten Sammelgesetz, hat der indonesische Staat im vergangenen Jahr fast 80 Einzelgesetze geändert. In seiner Gesamtheit ist das Gesetz ein schwerwiegender Rückschritt gegenüber den bisher erreichten sozialen und arbeitsrechtlichen Standards in Indonesien, die eingeführt wurden, nachdem das Land dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) sowie verschiedenen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beigetreten war. Das Gesetz ist eine große Gefahr für grundlegende arbeitsrechtliche Garantien wie faire, existenzsichernde Löhne, sichere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Arbeitszeit.

„Amnesty International hat auf Palmölplantagen dokumentiert, dass vielen Arbeiterinnen und Arbeitern schon jetzt ein unrealistisch hohes Arbeitspensum vorgegeben wird, das sie kaum erreichen können und so am Ende nur den ohnehin niedrigen Mindestlohn erhalten“, sagt Esther Hoffmann, Indonesien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland. „Um die Vorgaben zu erreichen, müssen andere Familienangehörige ebenfalls mitarbeiten, darunter auch Kinder.“

In ihrer Kritik wendet sich Amnesty International auch direkt an die deutsche Wirtschaft. Dazu Hoffmann: „Amnesty fordert von deutschen Unternehmen, während der Hannover Messe im Sinne ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten darauf hinzuwirken, dass ihre indonesischen Partnerfirmen in ihrer jeweiligen Wertschöpfungskette nicht gegen grundlegende Menschenrechte und Arbeitsstandards verstoßen.“ Gerade vor der weiterhin wachsenden Rolle Asiens als Wirtschaftspartner müssten Unternehmen und Regierungen menschenrechtlichen Standards mehr Gewicht beimessen, so Hoffmann.

Auch die Bundesregierung ist hier gefragt, ihren Einfluss geltend zu machen: Sie kann bei der indonesischen Regierung darauf drängen, das Sammelgesetz so schnell wie möglich zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass es mit den international geschützten Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konform ist. Dazu gehören ein existenzsichernder Mindestlohn, eine Absicherung der Arbeitsverhältnisse für Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter sowie angemessene Erholungszeiten.

Die Auswirkungen des Omnibus-Gesetzes sind ein Verstoß gegen das im ICESCR verankerte Rückschrittsverbot: Ein einmal erreichter Standard wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechtsgarantien darf nicht unterschritten werden. In Indonesien ist das Risiko für viele Menschen groß, von sicheren in prekäre Lebensverhältnisse abzurutschen. So werden Mindestlöhne nun stark pauschalisiert berechnet – und ohne Einbeziehung der Inflationsrate. Zudem ist nicht gesichert, dass ein Akkordlohn dem geltenden Mindestlohn entspricht. Zeitverträge können immer wieder erneuert werden, ohne in eine feste Anstellung umgewandelt zu werden.

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