Maiaufruf des CGB: „Klare Kante für Arbeitnehmerrechte – CGB!“

Der CGB analysiert die Situation in Betrieben und auf dem Arbeitsmarkt: „Noch nie war die Zeit von so großen Unsicherheiten und Sorgen um die Zukunft behaftet wie während der Pandemie. Dies gilt besonders in der Welt der Arbeit. Die Pandemie revolutioniert die Arbeitswelt in einem nicht gekannten Ausmaß. Vor der Versuchung, Rechte unter dem Deckmantel der Pandemie einzuschränken, bleiben auch die Arbeitnehmerrechte nicht verschont. Viel zu viele Arbeitgeber versuchen, die Pandemie dazu zu nutzen, die Rechtsstellung der Arbeitnehmer im Betrieb zurück zu drehen und damit Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Viel zu viele Arbeitgeber schlagen Nutzen aus der Pandemie, indem sie durch Kurzarbeitergeld ihre Bilanzen verbessern und dennoch Arbeitsplätze abbauen. Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, erfahren oft zu wenig Unterstützung durch ihre Arbeitgeber…“ 

Und formuliert zum 01. Mai die Position der Christlichen Gewerkschaften: „Wir christliche Gewerkschafter werden es nicht zulassen, dass der Kündigungsschutz, die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften oder die tarifgerechte Vergütung aufgeweicht werden! Wir streiten für den Erhalt unserer Arbeitsplätze genauso wie für den Erhalt unserer Arbeitsbedingungen, denn wir wissen, dass ein Arbeitsplatz nur so gut ist, wie die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss! Wir lassen uns unsere jahrelange, erfolgreiche Arbeit für die Arbeitnehmerschutzrechte nicht per Federstrich wegnehmen!“ 

Dafür stehen wir als christliche Gewerkschafter seit mehr als einhundert Jahren. Dafür werden wir auch in Zukunft streiten!

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