Deutscher Musikrat, DTKV und VdM begrüßen geplante Ausnahmeregelung der Künstlersozialkasse zu Nebeneinkünften aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit

Aufgrund der Corona-Maßnahmen können freiberufliche Musiker/innen seit März 2020 nur sehr eingeschränkt in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten. Doch die bisherigen Regelungen der Künstlersozialkasse (KSK) bringen Kreativschaffende in der Corona-Zeit in Bedrängnis, wenn diese temporär vorrangig in nichtkünstlerischen Arbeitsbereichen ihren Lebensunterhalt verdienen: Ihnen droht der Verlust ihres Versicherungsschutzes. Der Deutsche Musikrat hat daher gemeinsam mit dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) und dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aufgefordert, über eine Rechtsverordnung der Künstlersozialkasse kulantere Regelungen in Bezug auf Nebenverdienste zu ermöglichen.

Der Deutsche Musikrat und die beteiligten Verbände begrüßen die nun erfolgte Ankündigung von Hubertus Heil, dass die Grenze für Zuverdienste aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Tätigkeit für in der Künstlersozialkasse Versicherte bis Ende 2022 von derzeit 450 Euro auf 1300 Euro im Monat angehoben werden soll. Bis zu diesem Betrag können Versicherte künftig aus nichtkünstlerischer Arbeit dazu verdienen, ohne ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in der KSK zu verlieren. Dies schafft mehr Sicherheit für die Kreativschaffenden in einer Zeit, in der freiberufliche Musiker/innen ohnehin stark belastet sind. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil –  Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.

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