Strafzinsen, Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte nehmen bei Banken zu – Geldanlage-Alternative beim Versicherer oft unbekannt

Immer mehr Banken führen Strafzinsen, Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte auf Guthaben ein. Mancher Marktkenner, wie die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI), hat zudem die Befürchtung, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren hier keine Kehrtwende auf Grund der wohl bleibenden Niedrigzinspolitik erfolgen wird. Anleger sollten daher nach Ansicht der GVI aktiv nach Alternativen suchen und nicht länger auf steigende Zinsen warten. Sie weist dabei auf die oft wenig bekannten Geldanlage-Alternativen über Versicherer hin.  

In Deutschland ist die kurz- und mittelfristige Möglichkeit einer Geldanlage bei Versicherungsgesellschaften wenig bekannt. „Einzelne Versicherer bieten aktuell Kontingente von Festgeldähnlichen Anlagemöglichkeiten an, teilweise auch für juristische Personen und mit vorzeitigen Teilauszahlungsmöglichkeiten. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren werden dabei Renditen von rund 1 Prozent jährlich nach Kosten erzielt. Das ist in der heutigen Zinslandschaft bei sicheren Geldanlagen in Deutschland beachtlich, da oftmals sogar Strafzinsen, Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte eingeführt werden“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.  

Welchen Betrag Anleger praktisch verschenken, soll ein aktuelles Beispiel der GVI aus der Praxis verdeutlichen. Bei einem Anlagebetrag von 100.000 Euro wird in fünf Jahren voraussichtlich eine Kapitalleistung von ca. 105.000 Euro erzielt. Im Vergleich zu einer Geldanlage mit einer jährlichen Verzinsung von 0 Prozent sind also rund 5.000 Euro mehr zu erzielen. Betrachtet man einen Strafzins von 0,5 Prozent würde der Mehrertrag sogar rund 7.500 Euro betragen. Würde der Betrag von 100.000 Euro unverändert bei der Bank verweilen, wäre bei einem Strafzins von 0,5 Prozent der Guthabenstand nur noch rund 97.500 Euro.  

Wer mehr Informationen zum Thema Geldanlagen bei Versicherern und sichere Versicherungsanlageprodukte sucht, kann sie unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos abrufen. Die GVI bietet zudem in ihren Aktionswochen bis zum 11.06.2021 eine kostenlose Beratung zum Thema an.

 

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