Sozialverband VdK fordert Reform der Grundsicherung

  • System ist zu kompliziert und geht an Bedürfnissen der Menschen vorbei
  • Bentele: „Für arme Rentner in der Grundsicherung darf Rentenerhöhung nicht zum Nachteil werden“

Der VdK begrüßt Reformvorschläge zur Neuausrichtung der sozialen Mindestsicherung. Am heutigen Montag bringt der VdK in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Einladung von Bündnis 90/Die Grünen seine Positionen ein. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, fordert: „Eine grundlegende Reform der Grundsicherung ist dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Angst davor, ihre Wohnung oder kleine Ersparnisse zu verlieren, vor einem Antrag zurückschrecken, obwohl sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.“

Der VdK unterstützt die Forderung nach einer Abschaffung der Vermögungsprüfung. Bentele: „Der VdK weiß aus seiner Beratungspraxis, wie aufwendig diese Verfahren sind. Viele Anspruchsberechtigte stellen aus Scham keinen Antrag, weil sie zur Überprüfung ihre kompletten Lebensumstände offenlegen müssen.“ Die Aussetzung der Vermögensprüfung und die Übernahme der Wohnkosten im Zuge des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung in der Pandemie seien sehr sinnvolle Maßnahmen. „Sie sollten unbedingt nach der Corona-Krise in einem neuen Grundsicherungssystem fortgesetzt werden“, forderte Bentele.

Außerdem seien eine Neuberechnung und die Erhöhung der Regelsätze dringend erforderlich. Bentele: „Die Regelsätze gehen an den Bedürfnissen der Menschen vorbei und reichen nicht zum Leben. Gerade ältere, chronisch kranke, behinderte oder erwerbsgeminderte Menschen müssen sich einschränken, weil sie vieles für die medizinische Versorgung aus eigener Tasche bezahlen müssen.“

Zudem kritisiert Bentele, dass durch Rentenerhöhungen Bezieher von Grundsicherung im Alter unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung haben. „Anstatt von einer Rentenerhöhung zu profitieren, werden Bezieher kleiner Renten bestraft.“ Dies liege daran, dass die Rentenerhöhung bereits zum Monatsanfang von der Grundsicherung abgezogen wird und die Rente erst am Monatsende fließt. „Dadurch fehlt den Menschen im laufenden Monat das Geld im Portemonnaie. Wenn bis zum Ende des Monats 20 oder 30 Euro weniger zur Verfügung stehen, ist das für Menschen, die auf 446 Euro angewiesen sind, ein Problem. Die Regelung ist ungerecht und eine echte Einkommenseinbuße, weil sie im Lauf des Leistungsbezugs auch nicht mehr ausgeglichen wird.“ Der VdK fordert, dass die Rentenerhöhung nicht schon vorher abgezogen wird, damit arme Rentner nicht benachteiligt werden.

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