Hundehaltung: Wer Vorschriften missachtet, riskiert Versicherungsschutz

Ob Hunde-Führerschein, Leinenpflicht oder Maulkorbzwang: Hundefans sollten sich über die an ihrem Wohnort geltenden Gesetze und Verordnungen für die Vierbeiner informieren. Denn wer sie ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Versicherungsschutz in der Hunde-Haftpflicht.

In Niedersachsen ist ein „Hundeführerschein“ bereits seit Jahren für alle Hundehalter verpflichtend, jetzt zieht Baden-Württemberg nach. Wer sich einen Hund anschafft, muss künftig einen Sachkundenachweis erbringen. Das gilt für alle Rassen, egal ob kleiner Pinscher oder riesiger Hütehund. „Viele Menschen fürchten sich vor großen Hunden wie Doggen. Tatsächlich können auch kleine und vermeintlich gutmütige Hunde aggressiv reagieren und einen Schaden verursachen, wenn sie falsch gehalten werden oder in Stress geraten. Das belegen auch unsere Schadenakten“, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung, zum „Tag des Hundes“ am 13. Juni.

Wenn der Hundeführerschein vorgeschrieben ist, müssen die Halter in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen, dass sie sich mit dem Sozialverhalten der Hunde auseinandergesetzt haben und in der Lage sind, ihr Tier im Griff zu behalten. „Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, ist auch im Schadenfall auf der sicheren Seite. Dann zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn beispielweise ein Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht.“ Auch wenn ein Hund einen Artgenossen oder gar einen Menschen angreift, springt diese Versicherung ein.

Hundehaltern, die sich vor verbindlichen Prüfungen drücken, drohen Geldbußen bis 10.000 Euro. Außerdem ist dann der Versicherungsschutz gefährdet. „Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Tun sie das nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistungen zumindest kürzen“, erklärt Barthelmann. Das gilt auch, wenn Hundebesitzer regionale Bestimmungen wie beispielsweise eine Maulkorbpflicht in Bussen und Bahnen missachten. Oder wenn sie ignorieren, dass die Behörden ihren Hund als besonders aggressiv einstuft haben und deshalb Spaziergänge außerhalb des eigenen Grundstücks nur mit Maulkorb und Leine erlauben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 533-0
Telefax: +49 (611) 533-4500
http://www.ruv.de

Ansprechpartner:
Brigitte Römstedt
R+V
Telefon: +49 (611) 533-4656
E-Mail: Brigitte.Roemstedt@ruv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel