Zusätzliche Unterstützung des Landes für die nordrhein-westfälischen Zoos und Tiergärten

Land stellt 8,4 Millionen Euro zur Verfügung, um Corona-Folgen abzumildern. Ministerin Heinen-Esser: „Zoos sind Fixpunkte des Artenschutzes und der Umweltbildung. Ich freue mich, dass wir einen weiteren Beitrag für den Erhalt der Zoos in Nordrhein-Westfalen leisten können.“               

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig auf Vorschlag der Landesregierung beschlossen, den nordrhein-westfälischen Zoos und Tiergärten erneut Hilfsgelder in Höhe von 8,417 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, um die finanziellen Folgen der Schließungen während des zweiten Lockdowns abzumildern.

Ministerin Heinen-Esser: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir damit einen weiteren Beitrag für den Erhalt der Zoos in NRW leisten und ihnen in diesen schwierigen Zeiten erneut unter die Arme greifen können. Die fehlenden Einnahmen stellen für die Zoos einen erheblichen finanziellen Verlust dar und gefährden die Versorgung der Tiere. Zoos erfüllen durch Erhaltungszuchtprogramme für gefährdete Arten wichtige Aufgaben im Naturschutz und bringen gerade den Menschen in den Ballungsräumen die Tiere und damit ein Stück Natur näher. Sie übernehmen damit wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft und sind Fixpunkte des Artenschutzes und der Umweltbildung. Gerade in Zeiten der Pandemie waren und sind sie wertvolle Orte der Erholung.“

Die Zoos und Tiergärten mussten aufgrund der zur Abwehr der Corona-Pandemie veranlassten Maßnahmen durch die Schließung für den Besucherverkehr im Zeitraum vom 2. November 2020 bis 7. März 2021 erhebliche Einnahmeausfälle hinnehmen. Eintrittsgelder und Verkaufserlöse sind durch die Schließung entfallen. In den Zoos sind keine nennenswerten finanziellen Reserven zur Überbrückung dieser Situation vorhanden. Die Gesamtsituation führt zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Zoos, die deren Liquidität gefährdet.

Prof. Theo B. Pagel, Direktor des Kölner Zoos und Vorstandsmitglied des Verbands der Zoologischen Gärten e.V. begrüßt die erneute Unterstützung des Landes: „Wir freuen uns über diese Unterstützung. Sie ist notwendig, denn die NRW-Zoos hatten monatelang keine Chance, eigenständig Einnahmen zu generieren. Die Kostenseite blieb demgegenüber konstant hoch, da Tiere versorgt, Anlagen gepflegt und Mitarbeiter bezahlt werden mussten. Das Land NRW trägt dem nun erneut Rechnung. Damit wird gewürdigt, wie wichtig Zoos mit ihren Angeboten für Freizeit, Erholung, Bildung, Forschung und Artenschutz quer über alle Schichten der Bevölkerung sind.“

Bereits während des 1. Lockdowns im Frühjahr 2020 waren die Zoos für die Öffentlichkeit geschlossen worden. Zur Kompensation der ausgefallenden Einnahmen und zur Abwehr drohender Schließungen wurden 5,673 Mio. EUR für öffentliche und private Zoos ausgezahlt. Im Rahmen der November- und Dezemberhilfen konnte ein Antrag auf Ausgleich des Umsatzausfalls beim Bund gestellt werden. Bei der ab Januar 2021 angebotenen finanziellen Unterstützung des Bundes nach der Überbrückungshilfe III sind jedoch öffentliche Unternehmen ausgeschlossen.

Daher richtet sich die nun beschlossene Landesunterstützung an den Großteil der nordrhein-westfälischen Zoos, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Förderkonditionen sehen eine Zuwendung für unabwendbare Ausgaben (insbesondere Personalkosten, Tierhaltungskosten, Energie, Mieten) abzüglich anzurechnender Einnahmen (wie z.B. anteilige Betriebskostenzuschüsse, Zahlungen Dritter oder eine Bundesförderung) vor.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der bereits für die Förderung im 1. Lockdown angewandten Förderkonditionen. Entsprechende Vordrucke für die Beantragung der Zuwendung, Antragsfrist ist der 30.07.2021, können als PDF unter folgendem Link von der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden: https://url.nrw/zoofoerderung

Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten. Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Dezernate 51 (Höhere Naturschutzbehörden) der Bezirksregierungen. Antragsberechtigt sind Zoos und Tiergärten, die eine Zulassung nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes oder § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes haben. Aufgrund der Beihilfe-Vorschriften „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020"

ist die Förderung auf maximal 1,8 Mio. Euro pro Zuwendungsempfänger beschränkt.

Über Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln

Zoos und Tiergärten bieten auf rund 200 Hektar in Nordrhein-Westfalen naturnahe Erholungsflächen im urbanen Raum. Von den größeren Zoos und weiteren kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere, darunter auch hochbedrohte Tierarten, die teils in der Wildbahn als ausgestorben gelten, gehalten. Die Mitgliedszoos des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher. Beschäftigt werden rund 1.000 Arbeitskräfte, darüber hinaus sind Saisonkräfte im Gastronomie- und Servicesektor beschäftigt.

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