Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro

Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nach wie vor nicht ausreichend durch die Investitionskostenfinanzierung der Länder gedeckt. Das ergibt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken aber seit Jahren höchstens die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Die Investitionsbewertungsrelationen sollen den Bundesländern helfen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Diesmal sind die Kalkulationen von 84 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen die laufenden Kosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen zu finanzieren. Dieser Pflicht kommen sie seit 30 Jahren nicht mehr nach. Die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher Finanzierung ist allerdings von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Wie sehr sich das Problem verschärft hat, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent.

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