Neustarthilfe Plus: Soloselbstständige können jetzt mehr Hilfe bekommen

Soloselbstständige wie Künstler und Kleinstunternehmen können jetzt Neustarthilfe Plus beantragen. Und zwar für den Förderzeitraum Juli bis September 2021. Betroffene können Anträge seit 16. Juli 2021 selbst stellen.

Wer kann Neustarthilfe Plus bekommen?

Antragsberechtigt sind alle, die hohe Umsatzeinbußen, aber niedrige Fixkosten haben. Dazu gehören Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kurz befristete Beschäftigte oder unständig Beschäftigte. Sie dürfen maximal eine Teilzeitkraft beschäftigen.

Wichtig: Betroffene dürfen keine Überbrückungshilfe III Plus in Anspruch genommen haben oder sie zusätzlich beantragen und müssen vor dem 1. November 2020 selbstständig gewesen sein.

Wieviel Geld gibt es bei Neustarthilfe Plus?

Es gibt einen höheren Vorschuss (Betriebskostenpauschale) von nun bis zu 1.500 Euro pro Monat. Bisher waren es maximal 1.250 Euro. Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können somit für Juli bis September maximal 4.500 Euro und Kapitalgesellschaften und Genossenschaften maximal 18.000 Euro bekommen.

Die genaue Höhe der Neustarthilfe Plus wird nach Ablauf des Förderzeitraums berechnet. Grundlage ist der tatsächliche Umsatz zwischen Juli und September.

  • Betragen die Umsatzeinbußen mindestens 60 Prozent, ist der Vorschuss nicht zur erstatten.
  • Andernfalls sind Teile zurückzuerstatten.
  • Beträgt der Umsatzeinbruch weniger als zehn Prozent, ist der gesamte Vorschuss zurückzuzahlen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

  • Natürliche Personen können seit 16. Juli 2021 den Antrag direkt stellen unter https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können erst zu einem späteren Zeitpunkt Anträge stellen. Sie brauchen für den Antrag ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Dringend notwendiger Schritt

Die Corona-Maßnahmen der Regierung schränken viele Soloselbstständige und Kleinstunternehmen nach wie vor erheblich ein. „Die Neustarthilfe plus unterstützt alle diejenigen, die ihre Tätigkeit immer noch nicht oder nicht in vollem Maße ausüben können“, sagt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger in Dingolfing.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel