Extremes Unfallrisiko verlangt Fachkunde auf höchstem Niveau und sofort verfügbare Technik

Der Holzeinschlag im belaubten Zustand während der Vegetationsperiode entwickelt sich von der Ausnahme zur Regel. Um das Unfallrisiko maximal einzudämmen, ist höchstes Fachkundeniveau erforderlich sowie die sofortige Verfügbarkeit von Maschinen, nicht zuletzt für eine sichere seilwindenunterstützte Fällung.

Noch vor zehn Jahren war die Holzernte im Laub verpönt, galt als Einschlag zur Unzeit und als viel zu gefährlich. Umwelt- und marktrelevante Gründe wie Holzpreisanreize und Streckung des Einschlagszeitraums haben dazu geführt, dass mittlerweile der Einschlag im Laub zur Regel geworden ist. Dieser stellt große Anforderungen an den Unfallschutz, darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit Nachdruck hin.

Baumbeurteilung wird zum Glücksspiel

Die wichtigste Maßnahme vor einer Baumfällung, die Baumbeurteilung bzw. –ansprache, ist im belaubten Zustand besonders schwer. Die nicht einzusehenden Kronen verbergen Totholz. Zusammen mit den tonnenschweren Blattgewichten ist die wichtige Einschätzung der Schwerpunktlage für eine verlässliche Bestimmung der Fällrichtung oft kaum möglich.

Sichtbehinderung gefährdet auch Unbeteiligte

Oft befinden sich die Buchenbestände in Verjüngung, so dass die zu fällenden Bäume meterhoch mit jungem Gehölz umfüttert sind. Die wichtige Absicherung des Fallbereichs ist so nur noch mit mehreren Personen als Sicherungsposten möglich. Insbesondere wenn mit Waldbesuchern zu rechnen ist, ist eine hohe Absicherungsqualität unabdingbar.

Hohes Fachkundeniveau und technische Sicherheitsstandards notwendig

Gleichwohl kann trotz der schlechten Ausgangsbedingungen für die Arbeitssicherheit das Unfallrisiko auf ein minimales Niveau reduziert werden und der damit einhergehende Aufwand ist zwangsläufig in Kauf zu nehmen. Die wichtigsten einzuhaltende Eckpunkte bewährter technischer Sicherheitsstandards sind:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen (In Arbeitsabläufe unterweisen und dies dokumentieren)
  • Umfassende fachlich versierte Baumbeurteilung über das normale Maß hinaus vornehmen
  • Zeitgemäße Forstwerkzeuge bzw. Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sowie Sprechfunkkommunikation einsetzen
  • Fachkunde: hohe handwerkliche Qualität der Schnittanlage und des Maschineneinsatzes (Überwachung der Arbeitsqualität). Sicherheitsfälltechnik und Stockmaße sowie fachkundige Maschinenbedienung konsequent anwenden.
  • Erschütterungsarm am Baum arbeiten (Konventionelles Schlagkeilen verbietet sich!)
  • Nicht einsehbarer Kronen- und Fallbereich sowie Nachbarbäume erfordern ein Zufallbringen mit Abstand zum Baum
  • Arbeitsmittel für die seilwindenunterstützte Fällung sowie für das fachgerechte Zufallbringen von hängen gebliebenen Bäumen (Seilwinde) und Sicherungsposten müssen sofort verfügbar sein
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
Martina Opfermann-Kersten
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Dr. Erich Koch
Telefon: +49 (561) 785-12142
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel