EU-Parlament verpasst Chance auf bessere Antibiotika-Regeln

Das EU-Parlament hat einen Vorschlag zur Verschärfung der Regulierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung abgelehnt. Germanwatch kritisiert dieses Votum und fordert strikte Anwendung der Kriterien für zulässige Wirkstoffe, um Ausbreitung von Resistenzen einzudämmen.

Das Europäische Parlament hat es abgelehnt, wichtigste Antibiotika konsequent für Menschen zu reservieren und ihren massenhaften Einsatz in der industriellen Tierhaltung umfassend zu verbieten. Bei der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Germanwatch stößt dies auf Kritik: „Das EU-Parlament hat die Chance verpasst, strengere Antibiotika-Regulierungen auf den Weg zu bringen. Das ist ein Fehler, denn Resistenzen gegen lebensrettende Antibiotika sind eine der größten Bedrohungen für die Gesundheit der Menschen – und diese werden durch den massenhaften Einsatz dieser Mittel in der industriellen Tierhaltung weiter zunehmen. Um die Wirksamkeit von unverzichtbaren humanmedizinischen Mitteln sicherzustellen, muss die EU den Einsatz in der Tierhaltung so weit wie möglich einschränken“, betont Konstantinos Tsilimekis, Referent für Landwirtschaft, Tierhaltung und Antibiotika bei Germanwatch.

Abgestimmt wurde über den Einspruch des EU-Parlamentariers Martin Häusling gegen den von der EU-Kommission erstellten Entwurf eines Rechtsakts zur Umsetzung der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung. Auch Germanwatch hatte zuletzt immer wieder die großen Schlupflöcher in dem Entwurf des Rechtsakts kritisiert, der Kriterien zur Bestimmung von allein Menschen vorzubehaltenden Antibiotika festlegen soll.

Strenges Vorgehen bei Erstellung der neuen Wirkstoff-Liste wichtig

Tsilimekis weiter: „So wie der Rechtsakt jetzt in Kraft tritt, ist die Gefahr groß, dass Antibiotika mit höchster Priorität für Menschen weiterhin in großen Mengen in der industriellen Tierhaltung eingesetzt werden dürfen. Die weitere Ausbildung von Resistenzen gegen ausgerechnet diese Antibiotika können wir uns aber längst nicht mehr erlauben.“ Entscheidend sei jetzt, wie die Kriterien angewandt werden. „In der Diskussion um den Einspruch hat die EU-Kommission mehrfach betont, dass auch mit ihren vorgeschlagenen Kriterien eine strenge Regulierung möglich sei und die Schlupflöcher nicht so groß wie befürchtet seien. Es hängt nun an ihr, ob sie den Worten Taten folgen lässt. Sie muss die Kriterien nun so streng wie möglich anwenden“, fordert Tsilimekis.

Die EU-Kommission wird im nun folgenden Schritt eine Liste von Wirkstoffen erstellen, die aus der Veterinärmedizin ausgeschlossen werden sollen. Germanwatch ruft dazu auf, die nun festgelegten Kriterien vor allem aus humanmedizinischer Perspektive so genau wie möglich anzuwenden. Das klare Ziel der Vom-Hof-auf-den-Teller-Strategie der EU, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung bis 2030 zu halbieren, müsse bei der Definition der Wirkstoffliste und der der anstehenden Revision der Tierschutzgesetzgebung zur Geltung kommen.

Hintergrund-Informationen: www.germanwatch.org/de/20744

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Germanwatch e.V. Dr.Werner-Schuster-Haus
Kaiserstr. 201
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 60492-0
Telefax: +49 (228) 60492-19
http://www.germanwatch.org

Ansprechpartner:
Konstantinos Tsilimekis
Referent für Landwirtschaft, Tierhaltung und Antibiotika
Telefon: +49 (30) 2888356-82
E-Mail: tsilimekis@germanwatch.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel