Die sichere Erntejagd

Immer wieder kommt es bei Erntejagden zu Jagdunfällen mit schweren und tödlichen Verletzungen. Auch an der Jagd Unbeteiligte sind oft unter den Opfern zu beklagen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass eine sorgfältige Planung sowie eine professionelle Organisation und Durchführung grundlegende Voraussetzungen für jede Form der Jagdausübung sind. Bei Erntejagden gilt dies umso mehr. Federführend sind hier die verantwortlichen Jagdherren zu nennen. Um eine erfolgreiche Jagd zu garantieren, stimmen sich die Jagdausübungsberechtigten und Landwirte hinsichtlich Wildschadensverhütung und Bejagungsschneisen ab. Die dabei gemeinsam ermittelten zu bejagenden landwirtschaftlichen Flächen und Schläge sind klar zu benennen und in Kartenmaterial beziehungsweise in einem Lageplan zu dokumentieren.

Lageplan
Ein Lageplan hilft, Flächen zur Bejagung eindeutig zu bestimmen sowie befriedete Bezirke zu erkennen und zu verdeutlichen. Auch können durch einen sorgfältig angelegten Lageplan Aufstellungsorte sowie die am besten geeignete Anzahl von Jagdeinrichtungen festgelegt werden. Zudem ermöglicht er es, Schussbereiche klar zu bestimmen, um so Gefahrenbereiche von angrenzenden Straßen, Wegen und Siedlungen zu ermitteln sowie vorhandene Rettungspunkte darzustellen.

Organisationsliste
Der verantwortliche Jagdherr führt eine aktuelle Liste mit geeigneten und bewiesenermaßen verlässlichen Jagdteilnehmern (Jäger, Nachsucheführer). Von den möglichen Jagdteilnehmern müssen Name, Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse erfasst werden. Ebenso von Bedeutung sind die Kontaktdaten der Reviernachbarn, der Landwirte und Lohnunternehmer sowie regionale Notrufnummern von Krankenhäusern oder Ärzten und Tierärzten mit Bereitschaftsdienst. Sollte die Jagdleitung auf einen Jagdleiter übertragen werden, ist diesem die Organisationsliste zur Verfügung zu stellen.

Ansitzeinrichtungen
Wie das Unfallgeschehen zeigt, sind Maßnahmen zur Verhinderung von Abprallern zu treffen. Die Gefahr durch Abpraller wird deutlich durch erhöhte Ansitzeinrichtungen und durch eine Beschränkung der Schussentfernung reduziert. Sofern durch die Geländeform kein ausreichender Kugelfang gegeben ist, müssen feste oder mobile Ansitzeinrichtungen in ausreichender Anzahl und Höhe vorhanden sein. Für Erntejagden empfiehlt sich der Einsatz von mobilen Ansitzeinrichtungen, entweder als Einrichtung auf der Ladefläche eines PKW mit Ladefläche (Pickup) oder auf einem Anhänger. Neben der Verbesserung des Kugelfanges kann dem Erntefortschritt zügig gefolgt werden. Auch kann schneller auf eine Änderung der Reihenfolge der abzuerntenden Flächen beziehungsweise Schläge reagiert werden. Die Jagdeinrichtung muss standsicher mit dem Fahrzeug verbunden sein. Ein sicherer Aufstieg muss gewährleistet sein. Das Fahrzeug muss während der Jagdausübung stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein. Ist mit dem Erntefortschritt ein Umsetzen dieser mobilen Jagdeinrichtungen erforderlich, wird vom Jagdleiter veranlasst, das Treiben abzublasen. Erst nach erneuter Standeinweisung/-einnahme wird das neue Treiben angeblasen.

Verkehrssicherung
Dem öffentlichen Verkehr ist besonders vor dem immer gebotenen Schutz unbeteiligter Dritter ein besonderes Augenmerk zu widmen. Die Lage der öffentlichen Straßen und die Verkehrssituation, mit der zu rechnen ist, entscheiden über die zu treffenden Absicherungsmaßnahmen. Über die Verkehrsbehörde ist beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Genehmigung für die Beschilderung einzuholen. Bereits bei der Planung informiert sich der verantwortliche Jagdausübungsberechtigte bei der zuständigen Behörde über Genehmigungsfristen und Konditionen. Die land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswege sind in der Regel beschränkt öffentliche Wege. Diese müssen auch hinsichtlich notwendiger Absicherungsmaßnahmen des Freizeit- und Wirtschaftsverkehrs beurteilt werden.

Erste-Hilfe
Es ist sicherzustellen, dass im Notfall sofort Erste-Hilfe geleistet werden kann und unverzüglich die ärztliche Versorgung veranlasst wird (Notruf). Die Anwesenheit von Personen mit gültiger Ersthelfer-Ausbildung ist daher bei der Jagddurchführung zu gewährleisten. Auch Erste-Hilfe-Material nach DIN 13157 ist vorzuhalten. Offiziell festgelegte Rettungspunkte sind wenn vorhanden zu berücksichtigen. Sollte kein offizieller Rettungspunkt vorhanden sein, ist ein zweckmäßiger Anfahrpunkt des Rettungswagens festzulegen.

Einsatztermin
Die Terminplanung zur Ernte erfolgt durch die Landwirte und Lohnunternehmer. Der oder die Jagdausübungsberechtigten erkundigen sich rechtzeitig nach den Ernteterminen und informieren die Jagdteilnehmer über die aktuelle Terminplanung.

Durchführung der Erntejagd
Vor der Durchführung der Jagd werden die in der Planung festgelegten Jagdeinrichtungen positioniert. Den Jagdteilnehmern werden mit dem Treffpunkt geeignete Parkmöglichkeiten bekanntgegeben, um eine Behinderung der zum Einsatz kommenden Erntemaschinen zu vermeiden. Der Jagdleiter hat Regelungen für Zuspätkommende (Nachzügler) zu treffen (zum Beispiel Jagdausschluss, auf sichere Fernwechsel anstellen). Die Beschilderung zur Verkehrssicherung wird zeitnah (etwa eine Stunde) vor dem Jagdbeginn aufgestellt und unmittelbar nach Beendigung der Jagd wieder entfernt.

Vor jeder Gesellschaftsjagd muss ein verantwortlicher Jagdleiter benannt werden. Die Jagdleitung erläutert den Jagdablauf und führt die Gruppenunterweisung (Jagdansprache) über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen durch.

Jagdansprache
Die hier angegebenen Punkte sind inhaltliche Empfehlungen. Sie sind an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls zu ergänzen:

• Begrüßung und Hinweis auf die Besonderheiten von Erntejagden hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen und einzuhaltende Regeln (Drittschutz!)
• Konsequenzen bei Regelmissachtung. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, wird unmittelbar von der Jagd ausgeschlossen.
• Teilnahme nur mit gültigem Jagdschein. Die Kontrolle erfolgt bei der Anmeldung
• Jeder Jagdteilnehmer muss Kleidung in Signalfarben, mindestens Warnweste, tragen.
• Alkoholverbot besteht und ist zu beachten.
• Am Sammelplatz sind alle Waffen mit offenem Verschluss, entladen und mit der Mündung nach oben zu tragen.
• Signale werden bekannt gegeben (An- beziehungsweise Abblasen)
• Gegebenenfalls Jagdunterbrechung (erforderliche Wildbergung aus dem Erntebereich, technische Probleme an den Erntemaschinen)
• Jeder Schütze bekommt einen Stand zugewiesen. Eine Verständigung mit dem Standnachbarn hat zu erfolgen. Stände dürfen während der Jagd nicht verlassen werden.
• Hinweis, dass gegebenenfalls die Fernwechsel besetzt sind
• Der Jagdleiter legt den Schussbereich und die maximale Schussentfernung gemäß der vorherrschenden Geländeverhältnisse verbindlich fest.
• Geeignete Büchsenmunition ist zu verwenden.
• Es darf grundsätzlich nicht in den abzuerntenden Bereich (Schlag/Acker) geschossen werden.
• Eine Absprache sowie Kommunikationsregeln und -möglichkeiten (zum Beispiel Mobiltelefon oder Funk) mit den Erntemaschinenführern und den Jagdteilnehmern sind zu vereinbaren (zum Beispiel das Abblasen des „Treibens“, da beschossenes Wild in das zu beerntende Feld zieht oder ein Umsetzen/Nachrücken der mobilen Jagdeinrichtungen durch den Erntefortschritt erforderlich ist).
• Der Beginn und das Ende der Erntetätigkeit wird bekanntgegeben (Mobiltelefon, Funk).
• Der Jagdleiter bestimmt, wann die Waffen geladen beziehungsweise wann geschossen werden darf.
• Hinweis auf besondere Gefährdungen durch die Erntemaschinen (Schwenkbereich der Erntemaschinen und ähnliches)
• Verhaltensregeln und Ablauf der Rettungskette im Notfall

Kostenlose Broschüre zur sicheren Erntejagd
Interessierte können die SVLFG-Broschüre B44 Erntejagd kostenlos aus dem Internet herunterladen. Sie steht auf der Homepage www.svlfg.de; Suchbegriff: B44

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
Martina Opfermann-Kersten
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel