Energiegewinnung auf dem Dach

Die Solarpflicht im Gewerbeneubau ist beschlossene Sache und wird zum 1. Januar 2022 für Baden-Württemberg in Kraft treten. Künftig werden die Dächer von Produktions- oder Lagerhallen, Bürogebäuden und Parkhäusern verstärkt zur erneuerbaren Energiegewinnung genutzt. Diese Solarpflicht gilt zunächst für Gebäude, deren Geschossfläche zu maximal 5 % für Wohnzwecke eingesetzt wird. Ab 1. Mai 2022 soll die Pflicht dann erweitert und generell für den Neubau von Wohngebäuden gelten. In einem weiteren Schritt soll die Solarpflicht ab 1. Januar 2023 auf grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet werden.

„Durch unsere Neu-Mitgliedschaft im Solar Cluster BW wollen wir noch besser als bisher die Interessen unserer Betriebe in diesem Wirtschaftsfeld vertreten, sowie die politischen Initiativen und Gesetzgebungsverfahren begleiten“, so Florian Jentsch, Geschäftsführer des Dachdecker-Landesinnungsverbands Baden-Württemberg in Karlsruhe.  „Die Solarenergie noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv mit entwickeln sowie einen dauerhaften Markt für Solarenergie zu schaffen, kann und wird auf Dauer nur in einem Kollektiv wie dem Solar Cluster gelingen“, so Jentsch.

Photovoltaik im Dachdeckerhandwerk: ganz oben auf der politischen Agenda

„Die geplante Erweiterung der Solarpflicht auf neue Wohngebäude und grundlegende Dachsanierungen ist nur folgerichtig“, erklärt Florian Jentsch. „Die Kunden unserer Mitgliedsbetriebe, aber auch wir als Dachdeckerhandwerk brauchen jedoch schnellstmöglich Klarheit darüber, was die Novelle des Klimaschutzgesetzes genau mit dem Begriff der grundlegenden Dachsanierung meint“. Nach Jentschs Ansicht müsse eine praxistaugliche Rechtsverordnung, an der das Dachdeckerhandwerk aktiv mitarbeiten sollte, die rechtlichen und vor allem die fachtechnischen Rahmenbedingungen eindeutig definieren.

Die Ziele des Solar Clusters BW sind:

  • Forcierung eines Mindestzubaus von 1.000 MW Photovoltaik (PV) in Baden-Württemberg;
  • Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Solarwirtschaft als innovativer und relevanter Wirtschaftszweig;
  • Organisation der interdisziplinären regionalen und überregionalen Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen aus dem Bereich der Solarenergie;
  • Schaffung einer Austauschplattform für Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette und Akteure der Solarenergie;
  • Etablierung einer zentralen Anlaufstelle für Politik und Gesellschaft.

Dachdeckerhandwerk: Schlüsselpartner in der Energiewende

Jentsch weiter: „Das Dachdeckerhandwerk ist der zentrale Partner bei der Planung und dem Einbau von Solarlösungen. Neben der grundsätzlichen Vertrautheit mit allen Materialien an Dach und Außenwand ist das Dachdeckerhandwerk der Spezialist, wenn es um die handwerklich hochstehende und gestalterisch ansprechende Integration von Solarmodulen geht“.

Gemeinsam mit anderen ausgewählten Gewerken – wie z. B. dem Elektrohandwerk – sei die vorschriftsmäßige Installation und der fachgerechte Anschluss ans Netz sichergestellt.

„Wir als Dachdeckerhandwerk wollen die Energiewende aktiv mitgestalten – und das schnellstmöglich, höchst innovativ und vor allem auch verbraucherfreundlich“, so Jentsch abschließend.

Über Dachdeckerhandwerk Baden-Württemberg Landesinnungsverband

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den zehn angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Baden-Württemberg. Sitz des Verbandes ist in Karlsruhe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dachdeckerhandwerk Baden-Württemberg Landesinnungsverband
Rüppurrer Straße 13
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 93 38 01-0
Telefax: +49 (721) 93 38 01 99
http://www.dachdecker-bw.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
Fax: +49 (8165) 9397-55
E-Mail: friedrich@dachdecker-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel