Von der Rundfunkgebühr befreit?

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben noch schwer an der Nachricht zu knabbern: Seit August fallen monatlich statt 17,50 Euro nunmehr 18,36 Euro Rundfunkbeitrag an, die zu zahlen sind. Gerade in Zeiten finanzieller Knappheit in Folge der Corona-Krise, die viele Haushalte schwer getroffen hat, ist das Wissen um die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung essentiell.

Einer zahlt für alle

Gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag fällt der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung an, unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Für Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften bedeutet dies, dass eine Person den Rundfunkbeitrag für alle begleicht.

Befreiung von der Beitragspflicht oder Antrag auf Ermäßigung möglich
Zur Gruppe derer, die von der Beitragspflicht befreit werden oder welche einen Anspruch auf den ermäßigten Betrag von 6,12 Euro haben, gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG sowie behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Zeichen „RF” enthält. Von der Zahlungspflicht befreit sind zum Beispiel Bezieher von Blindenhilfe.

Antrag auf Härtefall

Wer keine Sozialleistungen bezieht aber trotzdem ein sehr geringes Einkommen hat, kann beim Rundfunkbeitragsservice einen Härtefallantrag stellen. Für die Antragstellung wird ein ablehnender Bescheid der Sozialbehörde benötigt, also ein Nachweis, dass die Bedürftigkeit geprüft, jedoch nicht festgestellt wurde. Annika Jungbluth, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Ein Antrag auf Härtefall hat Erfolg, wenn die Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.“

Keine Beitragspflicht bei Zweitwohnungen

Seit dem 18. Juli 2018 sind Zweitwohnungen nicht mehr beitragspflichtig. „Wer eine Zweitwohnung beim Beitragsservice angemeldet hat, darf die Zahlung aber keinesfalls einfach einstellen, sondern muss einen schriftlichen Antrag stellen“, so Jungbluth.

Weitere Informationen

Wer Hilfe im individuellen Einzelfall benötigt, erreicht die telefonische Rundfunkbeitragsberatung Dienstag von 08:30–10:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00–16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 214 85-160. Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren des jeweiligen Telefonanbieters an. Zudem haben Ratsuchende auch die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung zu diesem Thema persönlich beraten zu lassen: Dazu können sie online über https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be/terminbuchung oder telefonisch unter 030 214 85 160 einen Termin vereinbaren.

Informationen zu allen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

Weiterführende Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden Interessierte unter https://www.vz-bln.de/node/5793.

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