Arbeitgeber dürfen Krankschreibung nach Kündigung anzweifeln

Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt und sich am selben Tag krankschreiben lässt, bekommt anschließend vielleicht kein Gehalt mehr. Denn Arbeitgeber dürfen Krankschreibungen anzweifeln, die genau am letzten Arbeitstag enden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.  

Angestellte lässt sich nach Kündigung krankschreiben

Eine kaufmännische Angestellte war seit Ende August bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Am 8. Februar 2019 kündigte sie ihr Arbeitsverhältnis zum 22. Februar 2019. Ihrem Arbeitgeber gab sie anschließend eine auf den 8. Februar 2019 datierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihr Arbeitgeber wollte ihr daraufhin kein Gehalt mehr zahlen. Er erkannte die Krankschreibung nicht an, da sie genau die restlichen Arbeitstage ihres Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Arbeitnehmerin war der Meinung, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte zunächst der Arbeitnehmerin recht gegeben. Dagegen legte der Arbeitgeber Revision ein.

Bundesarbeitsgericht stellt Krankmeldung infrage

Das Bundesarbeitsgericht gab nun jedoch dem Arbeitgeber recht. Die Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitsunfähigkeit zwar mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen, was ein gesetzlich vorgesehenes Beweismittel ist. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber jedoch erschüttern, wenn er beweist, dass es ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt. Der Arbeitnehmer wiederum muss dann beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Das geht, wenn der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht befreit wird.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in diesem Fall Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, da der letzte Krankheitstag auf den letzten Arbeitstag fiel. Die Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitsunfähigkeit trotz Hinweis des Gerichts nicht hinreichend bewiesen. Daher hat das Bundesarbeitsgericht die Klage der Arbeitnehmerin abgewiesen. Der Arbeitgeber musste seiner Arbeitnehmerin also kein Gehalt zahlen (Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21).

Wann Arbeitgeber die Krankschreibung ihrer Mitarbeiter anzweifeln können

Dieser Fall zeigt, dass sich der eigentlich hohe Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern lässt, wenn die Krankschreibung genau für den Zeitraum der Kündigungsfrist gilt. „Chefs sollten sich in diesen Fällen überlegen, ob sie vor dem Hintergrund dieses Urteils das Gehalt weiterzahlen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel