Kurz gefragt: Halbe Riester-Zulage, warum?

Wer fürs Alter vorsorgt, wird bei der Riesterrente mit einer staatlichen Zulage von 175 Euro pro Jahr belohnt. Daniel R. staunte nicht schlecht, als er seinen Jahreskontoauszug kontrollierte und feststellte, dass er nur die halbe Zulage von 87,50 Euro erhalten hat. „Eine Zulagenkürzung erfolgt meist dann, wenn der Sparer zu wenig in seinen Riestervertrag eingezahlt hat“, erklärt die uniVersa Versicherung. Vorgeschrieben als Mindesteigenbetrag sind vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen – mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr. Bei der Fehlersuche wurde Daniel R. schnell fündig. Er hatte seinen Riestervertrag nicht an sein gestiegenes Einkommen angepasst, das er durch einen Arbeitgeberwechsel aushandeln konnte. Solche Zulagenkürzungen sind in der Praxis nicht selten. Gestiegenes Einkommen, Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit oder der Wegfall der Kinderzulage sind meist die Gründe hierfür. Riester-Sparer sollten deshalb einmal jährlich ihren Vertrag prüfen und an geänderte Lebenssituationen sowie ihr Einkommen anpassen, empfiehlt die uniVersa. Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Person gibt es vom Staat auch noch eine Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, kindergeldberechtigte Kind (vor 2008 geboren 185 Euro).
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Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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