Leiturteil für alle Prämiensparer

Ein wichtiger Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland wurde heute vor dem Bundesgerichtshof im Rechtsstreit um die Zinsanpassung gegen die Sparkasse Leipzig verhandelt.

Für Ihre Fragen und die erste juristische Einordnung im Sinne der Verbraucher*innen stehen wir Ihnen heute online zur Verfügung.

Wann:             6. Oktober 2021 – circa 16 Uhr
Wer:               
Andreas Eichhorst, Vorstand Verbraucherzentrale Sachsen
Michael Hummel, Justitiar Verbraucherzentrale Sachsen
Wo:                 Online-Pressetermin mit Webex

Für einen reibungslosen technischen Ablauf können Sie sich 15 Minuten vor Start einloggen. Es sind keine Software-Downloads notwendig. Wenn Sie mit Mikrofon und Kamera teilnehmen, können wir auch Sie hören und sehen.

Hintergrund

Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig wurde im Mai 2019 eingereicht. Bis zur Verhandlung in erster Instanz am Oberlandesgericht Dresden am 22. April 2020 hatten sich rund 1.300 Prämiensparende der Klage angeschlossen. In erster Instanz wurden zwar die Klauseln in den Verträgen als unwirksam eingestuft, aber die genauen Ansprüche der Verbraucher*innen nicht definiert. Im Durchschnitt geht es pro Vertrag um eine Nachzahlung von 3.100 Euro. Teilweise sind Forderungen aus den 1990er-Jahren zu erstatten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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