Kliniken zwischen ethischer Pflicht und starrer Verordnung

Derzeit rollt eine extreme Welle relativ schwerer Atemwegserkrankungen durch Deutschland, die vor allem Säuglinge und kleine Kinder betrifft. Sie bringt viele Kinderkliniken an den Rand ihrer Kapazitäten. „In Nordrhein-Westfalen ist derzeit bereits die Verlegung der Kleinen aus übervollen Häusern in andere nur noch eingeschränkt möglich. Selbst Krankenhäuser, die noch freie Kapazitäten hätten, dürften die kleinen Patienten vielfach nicht mehr aufnehmen. Sie tun es oft dennoch, obwohl sie damit in Schwierigkeiten kommen können. Der Verordnungsgeber hat sie in ein ethisches Dilemma gebracht, das sofort aufgelöst werden muss“, sagt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Der Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seine Verordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen auch die Kinderheilkunde einbezogen. Das bedeutet, es muss immer eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften im Dienst sein. Falls das nicht gewährleistet ist – vielleicht durch Krankheit von Fachpersonal, Urlaub oder aus anderen Gründen – müssen Betten, vor allem auch Intensivbetten, gesperrt werden. Geschieht das nicht, wird das Krankenhaus mit hohen Strafzahlungen belegt. Was gut gemeint ist, wird in der jetzigen Lage gefährlich, weil zwar Personal vorhanden ist, aber häufig nicht in der geforderten Anzahl.

Dr. Düllings: „Was im vergangenen Jahr unter Corona-Bedingungen möglich war – die temporäre Aussetzung der Regelung für die Intensivstationen – muss nun im Sinne der kranken Kinder ebenfalls ermöglicht werden. Und das sehr zügig, denn die Welle wird nicht so bald wieder abebben. Der Druck steigt weiter. Inzwischen berichten Geschäftsführer, dass von Hamm bis Kassel, von Minden bis Arnsberg nach dieser starren Regel kein krankes Kind mehr regulär aufgenommen werden dürfte. Unsere ethische Pflicht ist es, die Kinder zu versorgen. Das tun wir. Es kann aber nicht sein, dass wir dafür bestraft werden. Im Sinne der kranken Kinder und im Sinne der Kinderkliniken muss der Gesetzgeber jetzt reagieren. Jetzt – nicht erst in Wochen!“

Über Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD) vertritt mit rund 2.200 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements. www.vkd-online.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.
Oranienburger Straße 17
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 288859-11
Telefax: +49 (30) 288859-15
http://www.vkd-online.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel