Corona-Pandemie: 2G+ für Besucher in Mannheimer Krankenhäusern

Ab Donnerstag, 18. November, gilt aufgrund der aktuellen Infektionslage für Besucherinnen und Besucher in allen Mannheimer Krankenhäusern die 2G+ Regel. Das haben Vertreter der Mannheimer Akut-Krankenhäuser in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Mannheim vereinbart.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind dann Krankenbesuche am Universitätsklinikum, im Diako Mannheim und Theresienkrankenhaus nur noch möglich, wenn der Besucher vollständig geimpft oder genesen ist und einen schriftlichen Nachweis über einen aktuellen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegt. Dabei werden Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind, oder PCR-Tests, die nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Die Testbescheinigung soll möglichst bereits mitgebracht werden, da die Testkapazitäten an den Krankenhäusern stark limitiert sind. Dort sind nur in Ausnahmefällen Tests möglich, mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen.

Ausnahmen von der 2G+ Regel sind in besonderen Fällen möglich: Sterbende und Schwerstkranke können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt von ihren geimpften, genesenen oder getesteten (3G) Angehörigen besucht werden. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson unter der 3G-Regel zugelassen, ebenso in der Notaufnahme, bei Geburten sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung.

Für Patienten ohne Notfallindikation gilt nach wie vor die 3G Regel: Sie müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Notfallpatienten werden selbstverständlich unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen auch ohne Nachweis behandelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Theodor-Kutzer-Ufer 1 – 3
68135 Mannheim
Telefon: +49 (621) 383-0
Telefax: +49 (621) 383-2705
http://www.umm.de

Ansprechpartner:
Dirk Schuhmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (621) 383-3549
Fax: +49 (621) 383-2195
E-Mail: dirk.schuhmann@umm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel