Für die Profession Pflege ist der Koalitionsvertrag ein Meilenstein

„Das ist ein echter Fortschritt, den die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene wagt, wie es der Titel des Koalitionsvertrages ´Mehr Fortschritt wagen´ verspricht. Der Koalitionsvertrag ist ein Meilenstein für die Profession Pflege“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

„Die Themen der Pflege und vor allem der Profession Pflege werden im Bereich ´Pflege und Gesundheit´ an erster Stelle gesetzt. Die künftige Koalition hat somit erkannt, dass es die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sind, die entscheidend dafür sind, ob es künftig die nötige Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege gibt. Der Deutsche Pflegerat wird diese und weitere Verbesserungen für die Profession Pflege beobachten, konsequent einfordern und mitgestalten.

Richtig ist es gleichfalls, dass die künftige Bundesregierung die Pflegeassistenzausbildung bundesweit harmonisieren und die akademische Pflegeausbildung bis hin zu einer Ausbildungsvergütung stärken will.

Ein deutliches Signal wird auch in der Frage der Organisation der Selbstverwaltung der Pflege gesetzt. Hier geht es nicht um das ´Ob´, sondern um das ´Wie´. Die geplante Befragung zu einer Selbstverwaltung lehnt der Deutsche Pflegerat ab, da die Entscheidung zu einer Selbstverwaltung in den Parlamenten getroffen werden muss.

Die Stärkung des Deutschen Pflegerats als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien ist eine echte Stärkung der Profession und eine Zeichensetzung für die Zukunft.

Viele der jetzt im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punkte sind langjährige Forderungen des Deutschen Pflegerats. Wichtige fehlende Themen müssen ergänzt werden, zum Beispiel Häusliche Pflege, Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung, Vereinfachungen im Leistungsgeschehen und dessen Finanzierung, viele Fragen zu einer besseren Work-Life-Balance, eine bessere Refinanzierung von Leistungen sowie innovative Projekte für neue Tarifverträge in der Pflege.

Der jetzige Koalitionsvertrag verspricht Zuversicht. Die künftige Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie entscheidende Fragen angehen will. Es bleibt zu hoffen, dass aus den Ankündigungen ein tatsächlich starkes Signal für die Profession wird. Und vor allem, dass deren Umsetzung im ersten Jahr des Regierungsgeschehens vollzogen wird. Denn mehr Zeit gilt es nicht mehr zu verlieren.“

Weitere Informationen:

Der Koalitionsvertrag zu den Themen Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Profession Pflege

„Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern.“ (Auszug aus dem Koalitionsvertrag)

  • Kurzfristig soll zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes eingeführt werden.
  • In der stationären Langzeitpflege soll der Ausbau der Personalbemessungsverfahren beschleunigt werden.
  • Insbesondere in der Langzeitpflege sollen die Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel verbessert werden, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen.
  • Der Pflegeberuf soll attraktiver gemacht werden, etwa

– mit Steuerbefreiung von Zuschlägen,

– durch die Abschaffung geteilter Dienste,

– die Einführung trägereigener Springerpools und

– einem Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisatiдnen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände des DPR:
– Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
– AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
– Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
– Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG)
– Bundesverband Pflegemanagement
– Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
– Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
– Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
– Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
– Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA)
– Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
– Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
– Katholischer Pflegeverband e.V.
– Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
– Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
– Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)

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