BKU fordert klare Regeln im Umgang mit Kirchenfinanzen

"Die Kirche muss im Umgang mit ihren Finanzen die zeitgemäßen Regeln der Governance einhalten und Kontrollinstanzen schaffen, die alle Vermögensbereiche, auch irgendgeartete Sonderfonds, im Blick haben und überprüfen." Das fordert der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Er bezieht sich dabei auf die bekannt gewordenen Ausgaben des Erzbistums Köln für Anwälte und Kommunikationsberater im Rahmen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in Höhe von 2,8 Mio. Euro. Diese Ausgaben sind nach Angaben des Erzbistums Köln nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus einem Sondervermögen, dem "Fonds für Bedürfnisse des Bistums", getätigt worden, allerdings ohne Einbezug der offenbar zuständigen Gremien. Die angestoßene Prüfung sei nun dringend geboten, betont Hemel.

Hemel fordert schon seit langem in der Kirche gewählte Expertengremien, die sich mit Finanz- und Vermögensfragen befassen. "Dazu gehöre auch, im Vorfeld zu prüfen, welche Ausgaben angemessen sind und in welcher Höhe diese entstehen werden." Hier müsse es zur Transparenz gehören, zu erklären, wer diese Beträge zur Zahlung freigegeben habe und inwieweit der Umfang der zu erwartenden Kosten vorher einer Überprüfung unterzogen wurde. Eine solche Transparenz erwarte man nicht nur vom Erzbistum Köln, sondern zum Beispiel auch vom Erzbistum München und Freising, die eine der gleichen Kanzleien beauftragt hätten.

Summen wie die nun vom Erzbistum Köln genannten, seien schwer nachvollziehbar. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn die Beträge, die man für Berater gezahlt habe, nahezu doppelt so hoch seien, wie die, die man nach eigenen Angaben seit 2010 an Anerkennungsleistungen an die Opfer des sexuellen Missbrauchs geleistet habe.

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