Neue Regeln zur Entsendung und Telematik versus Datenschutz

1. Die Änderungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern treten in Kraft

Mit Inkrafttreten des EU-Mobilitätspakets 1 wurden umfangreiche Änderungen und Neuerungen beschlossen. Insbesondere die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland stand dabei im Fokus. Am 02.02.2022 ist es nun so weit: Ab diesem Stichtag haben die Mitgliedsstaaten die Änderungen durch die EU-Richtlinie 1057/2020 zur Festlegung besonderer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor anzuwenden.

Ziele der geänderten Entsenderichtlinie – Auszug aus den Erwägungsgründen:

Um die wirksame und verhältnismäßige Durchführung der Richtlinie 96/71/EG im Straßenverkehrssektor sicherzustellen, sind sektorspezifische Vorschriften erforderlich, die die Besonderheiten der hohen Mobilität der Arbeitnehmer in diesem Sektor berücksichtigen und ein Gleichgewicht zwischen dem Sozialschutz für Kraftfahrer und der Freiheit der Unternehmen zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen herstellen.

SBS Fleet-Competence bietet hierzu ein aktuelles Online-Seminar an, welches alle Fragen und unklaren Auslegungen bei diesem wichtigen Thema beleuchtet. Alle Teilnehmer erhalten nach Anmeldung zum Online-Seminar einen Zugangslink zum Test des neuen EU-Portals zur Meldung der Entsendung.

Exklusiv zugeschaltet wird Inès Maillart, Policy Officer in der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission. Sie ist u.a. verantwortlich für die Umsetzung der o.g. Entsenderichtlinie und die Erarbeitung der "Q&A", der Fragen und Antworten in Verbindung mit dem Juristischen Dienst. Sie steht nicht nur für Fragen zur Verfügung, sondern wird auch das neue IMI-Portal vorstellen, über welches künftig alle Meldungen zur Entsendung abgegeben werden müssen.

Das Online-Seminar findet am Montag, 24.01.2022 von 10:00 – 12:15 Uhr via Zoom statt. Hier klicken für alle Details und die Anmeldung

2. Bußgeldfalle Datenschutz: Der Einsatz von Telematiksystemen (Fahrzeugortung)

Obwohl Telematiksysteme in den meisten Fahrzeugflotten bereits seit vielen Jahren schon fast Standard sind, machen sich die wenigsten Firmen Gedanken zum Thema Datenschutz. Wie ist die Ortung der Fahrzeuge datenschutzrechtliche zu bewerten? Livedaten zu den Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer werden nahezu von allen Unternehmen genutzt. Wird hierfür die Zustimmung des Fahrers benötigt? Welche Rolle spielt der Smart Tachograph beim Datenschutz und was bedeutet "ITS" genau?

Unzählige Fragen, denen Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Nils Lippert in dem speziellen Online-Seminar von SBS Fleet-Competence auf den Grund geht. Wichtig: Fehler durch die eigene Fehleinschätzung der Situation können mit extrem hohen Bußgeldern zu Buche schlagen.

Das Online-Seminar findet am Montag, 07.02.2022 von 10:00 – 12:15 Uhr via Zoom statt. Hier finden Sie alle Details und die Anmeldung: Hier klicken für alle Details und die Anmeldung

Über SBS Fleet-Competence

Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung – auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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