BKU fordert klares Bekenntnis der Verantwortungsträger zu Fehlern und Versagen

„Die Ergebnisse des Münchener Gutachtens zum sexuellen Missbrauch zeigen einmal mehr, dass das im System angelegte Versagen der Kirche im Umgang mit den Missbrauchsfällen entschlossen bekämpft werden muss“, betont der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer, Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel.

„Es braucht jetzt ein klares Bekenntnis der Verantwortungsträger zu ihrer Schuld beim Umgang mit den Fällen sexuellen Missbrauchs und zu der ihrer Diözesen“, ergänzt Hemel. Zu einer guten Führung, die man von den Oberhirten ebenso erwarten müsse wie von Unternehmensleitungen, gehöre der transparente Umgang mit Fehlern und Versagen. Bei der Beurteilung der handelnden Personen dürften allerdings keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden. Eine grundlegende Aufklärung der Missbrauchsfälle erfordere einen unverstellten Blick von außen statt binnenkirchlicher Betrachtungen. Eine externe Bewertung der Sachverhalte könnte sowohl durch staatliche Institutionen als auch durch unabhängige Gutachter oder eigens eingerichtete, unabhängig besetzte Kommissionen erfolgen.

Der schmerzvolle Blick in die Vergangenheit sei erforderlich, um geschehenes Unrecht aufzuarbeiten, Schuld und Versagen zu benennen und dort, wo es noch möglich sei, die Opfer angemessen zu unterstützen und zu entschädigen. „Bisher hat die Kirche die Perspektive der Opfer systematisch und schuldhaft ausgeblendet“, kritisiert Hemel. Aus den schuldhaften Versäumnissen der Vergangenheit müsse die Kirche lernen, damit Sexualstraftaten in ihrem Umfeld in Zukunft verhindert werden können. „Möglichen Tätern muss klar sein, dass sie nicht nur die Härte des Gesetzes, sondern auch ein kirchenrechtliches Verfahren mit den entsprechenden Folgen treffen wird“, betont Hemel. Niemals mehr dürfe die Kirche aus Gründen des Eigenschutzes Straftaten vertuschen und die Opfer alleine lassen.

Der BKU wiederhole seine weiterhin dringliche Forderung, ein kirchliches Verwaltungsgericht einzurichten, das das Handeln kirchenamtlicher Stellen einer rechtlichen Überprüfung unterzieht. Dies könne dabei helfen, die Rechte der von kirchlichem Handeln Betroffenen zu stärken. Das gelte ganz besonders auch in Fällen sexuellen Missbrauchs, bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Auskunft und Akteneinsicht oder bei der Abwehr von Verfahrensverschleppung.

„In den vergangenen Jahrhunderten ist es der Kirche immer wieder gelungen, in Krisensituationen aus dem Glauben heraus die Kraft zum Schuldbekenntnis, zur Umkehr und zur Erneuerung zu finden“, erklärt der BKU Vorsitzende. Dies sei in der aktuellen Lage notwendiger denn je.

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Dem 1949 gegründeten Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) gehören mehr als 1.000 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 30 Diözesangruppen gegliedert. In den Arbeitskreisen des Verbandes entstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik und zur werteorientierten Führung. Der BKU wirkt als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.

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