Umweltverbände warnen vor Wildwuchs beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Bezugnehmend auf die Pressemitteilung der Interessenverbände der Erneuerbaren Energie-Branche, veröffentlicht z.B. in den KN vom 27.1.2022 ("Ruf nach mehr Fläche für Windräder") fordern die großen Umwelt- und Naturschutzorganisationen in Schleswig-Holstein gemeinsam eine naturverträgliche Erzeugung der erneuerbaren Energien.

Die von den Landesverbänden der Erneuerbaren Energien auf ihrem Neujahrsempfang an die Landesregierung gestellten Forderungen, die Flächen für die Windkraft auf über drei Prozent auszuweiten, Einschränkungen für die Freiflächen-Photovoltaik fallen zu lassen und die Biogasanlagen auszubauen, haben bei den Naturschutzverbänden NABU, BUND, BBN und LNV die Alarmglocken schrillen lassen. „Kaum ist die Regionalplanung zur Windenergie des Landes unter Dach und Fach, mit der Schleswig-Holstein als eines der ersten Bundesländer das Zwei-Prozent-Ziel erreicht hat, rufen der Bundesverband Windenergie (BWE) und andere Windkraftlobbyisten nach mehr, verlangen "drei Prozent plus". Das ist geradezu ungehörig“, erbost sich Fritz Heydemann, stellvertretender Vorsitzender des NABU Schleswig-Holstein.

Der Prozess zur Findung der Windenergievorranggebiete ist aufwändig und konfliktbeladen gewesen, das weiß auch die Windkraftbranche. Die Menschen des ländlichen Raums und auch der Natur- und Landschaftsschutz mussten im Hinblick auf die Ausweisung nicht selten sehr strittiger Vorranggebiete manche bittere Pille schlucken. „Diese auf mühsam errungenen Kompromissen basierende Windenergieplanung jetzt mit Forderungen nach einem weiteren Zubau um über fünfzig Prozent wieder aufzurollen, und am Liebsten noch im Schnellverfahren, ist vollkommen unsensibel und maßlos,“ so Carl-Heinz Christiansen, Sprecher des Arbeitskreises Energiewende des BUND Schleswig-Holstein.

Völlig verfehlt ist auch die Forderung des Landesverbands für Erneuerbare Energien (LEE-SH) nach mehr Biogasanlagen. „Aus Mais und anderen Substratpflanzen erzeugtes Biogas ist in seiner Umweltbilanz verheerend und bleibt in seinem Beitrag zum Klimaschutz bestenfalls bescheiden, ist dafür aber ein Subventionsfresser. Im Gegensatz zu Windkraft- und Solaranlagen wären sie ohne die garantierte Einspeisevergütung nicht rentabel zu betreiben. Ökologisch sinnvoll sind ausschließlich Reststoffe verwertende Biogasanlagen, die leider jedoch nur einen äußerst geringen Anteil des Gesamtbestands ausmachen“, stellt Professor Ulrich Irmler, Vorsitzender des Landesnaturschutz­verbandes LNV, klar. Wirklich sinnvoll wäre es, die Biogasanlagen auslaufen zu lassen und effektivere Alternativen zu fördern.

"Maßlos ist überdies der Anspruch, für Freiflächen-Solaranlagen keine Bereiche auszuschließen, was als Plädoyer für Wildwuchs zu verstehen ist. Denn natürlich können auch die sich über viele Hektar erstreckenden Solarfelder zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen, wenn man die Standortwahl quasi dem freien Spiel der Kräfte überließe, wie es sich die Lobbyisten offenbar wünschen,“ gibt Dr. Florian Liedl vom Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN), Regionalgruppe Schleswig-Holstein, zu bedenken. Gemeinsam widersprechen die Naturschutzverbände der Forderung nach Abschaffung aller naturschutzfachlichen Einschränkungen energisch. Stattdessen muss das Land endlich dafür sorgen, dass die Anlagen naturverträglich gestaltet und betrieben werden.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass neben einer drastischen Reduzierung des Energieverbrauchs – Energieeinsparung und der effizienteren Energienutzung eine naturverträgliche Erzeugung der erneuerbaren Energien entscheidend für den langfristigen Erfolg der Energiewende ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NABU Schleswig-Holstein
Färberstraße 51
24534 Neumünster
Telefon: +49 (4321) 53734
Telefax: +49 (4321) 5981
http://www.NABU-SH.de

Ansprechpartner:
Fritz Heydemann
Stellv. NABU-Landesvorsitzender
Telefon: +49 (4522) 3971
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel