Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe stellt Jahresbilanz 2021 vor

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden. Kein legal arbeitendes Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Arbeitgebern konkurrieren, die „schwarz“ arbeiten lassen oder Arbeitnehmer illegal beschäftigen. Denn diese zahlen meist weder Steuern noch Sozialabgaben. Hinzu kommt, dass illegale Arbeitnehmer oft weit unter der gesetzlich vorgegebenen Höhe bezahlt und leider in vielen Fällen auch regelrecht ausgebeutet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat in den letzten Jahren konsequent den Verfolgungsdruck erhöht, um erfolgreich gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorzugehen.

Das Hauptzollamt Karlsruhe führte mit seinen Schwarzarbeitsbekämpfungseinheiten in Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen im vergangenen Jahr insgesamt 2.008 Arbeitgeberprüfungen durch. Das entspricht einer Steigerung von 36 Prozent (2020: 1.478). Damit konnte die FKS trotz der weiterhin erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie mit einer flexiblen Strategie durch veränderte Prüfungsschwerpunkte reagieren, da zahlreiche Branchen, wie zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Messebau, von den Maßnahmen der Corona-Pandemie betroffen waren.

Durch die Ermittlungen der FKS konnten kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt werden. Insgesamt wurden 4.624 Strafverfahren eingeleitet und 4.093 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten im Betrachtungszeitraum abgeschlossen werden. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zöllnerinnen und Zöllner Schäden in einer Gesamthöhe von 26,3 Millionen Euro auf. Bundesweit wurde eine Schadenssumme von rund 790 Millionen Euro festgestellt. Die Ahndungsstelle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe leitete in 2021  849 Bußgeldverfahren ein und schloss 1.385 Verfahren ab.

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.

Auch im vergangenen Jahr hat sich die FKS des Hauptzollamts Karlsruhe an bundesweiten Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern beteiligt. Im Rahmen dieser Kontrollen stand auch die Einhaltung des Mindestlohns und der gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbedingungen wieder besonders im Fokus. Die FKS hat hierzu in den vergangenen Jahren durch den Gesetzgeber effektive Befugnisse und auch Personalverstärkung erhalten. Von den 868 Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamts Karlsruhe sind rund ein Drittel im Bereich der FKS eingesetzt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptzollamt Karlsruhe (Bundesministerium der Finanzen)
Philipp-Reis-Straße 4
76018 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1833-1
Telefax: +49 (721) 1833-1010
http://www.zoll.de

Ansprechpartner:
Stephanie Henig
Pressesprecherin
E-Mail: stephanie.henig@zoll.bund.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel