Opel Abgasskandal nimmt weiter Fahrt auf: Amtlicher Rückruf des KBA für rund 74.500 Diesel Fahrzeuge der Marken Astra, Corsa und Insignia

Seit dem 17.02.2022 ist die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Zusammenhang mit dem Opel Dieselskandal um einen Eintrag reicher. Allein in Deutschland werden rund 74.500 Autos verpflichtend zurückgerufen. Weltweit sind circa 400.000 Fahrzeuge betroffen. „Opel-Fahrer sollten sich nicht auf ein Software-Update verweisen, sondern Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, raten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Der Dieselskandal bei Opel weitet sich zunehmend aus. Opel versuchte bereits seit 2016 die Abgasproblematik bei zahlreichen Fahrzeugen zunächst mit „freiwilligen Verbesserungsmaßnahmen“ durch ein Software-Update in den Griff zu bekommen, um so den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Die Nürnberger Rechtsanwälte hatten bereits mehrfach davor gewarnt, dass sich an freiwillige Maßnahmen der Hersteller oftmals auch verpflichtende Rückrufe anschließen können.

Amtlicher Rückruf vom 17.02.2022

Dies ist nunmehr speziell bei Opel erneut eingetreten. „Denn offenbar ist es Opel nicht gelungen, einen gewissen Prozentsatz der Fahrzeuge auf freiwilliger Basis nachzurüsten. Daher hat das KBA jetzt die Daumenschrauben angezogen und der Rückruf wird verpflichtend“, meint Rechtsanwalt Göpfert. So machte die Bundesbehörde am 17.02.2022 öffentlich, dass rund 74.500 Opel-Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia im Bauzeitraum zwischen 2013 bis 2018 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems überarbeitet werden müssen. Betroffen sind 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6.

Rückrufaktion E222115640

In der Folge des amtlichen Rückrufs des KBA werden Tausende Opel-Fahrer demnächst unter dem Hersteller-Code E222115640 (22-C-013) 07A Post erhalten. Ebenso wie bei den vorangegangenen amtlichen Rückrufen zu anderen Modellen werden die Halter deutlich darauf hingewiesen werden, dass die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebsuntersagung einleiten kann, falls das Update innerhalb einer gewissen Frist nicht installiert werden sollte.

Gefahren des Software-Updates

In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ der Opel Automobile GmbH können auch ansonsten erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“? „Viele Autobesitzer berichteten uns demgemäß von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.

Es zeigt sich also, dass Autobesitzer das Software-Update nicht vorschnell aufspielen, sondern zuvor rechtlichen Rat einholen sollten.

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Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 beschäftigen wir uns nahezu ausschließlich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Audi, VW, Porsche, Fiat und andere Hersteller. Unsere langjährige praktische Erfahrung und eine Vielzahl bundesweit erfolgreich geführter Prozesse stellen eins sicher: Eine fundierte und praxisnahe Mandatsbetreuung durch erfahrene Anwälte, mit dem Ziel Ihr Problem schnell, effizient und kostengünstig zu lösen. Hierbei verstehen wir uns nicht als Massenbetrieb. Stattdessen steht Ihnen ein bewusst klein gehaltenes, hoch spezialisiertes Team zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht die persönliche Betreuung des Mandanten durch den jeweils verantwortlichen Partner der Kanzlei.

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