Beschlossene Einigung zur nationalen Gasreserve in Bundestagsausschüssen

Die Koalitionsfraktionen haben mit den heute in den Bundestagsausschüssen beschlossenen Änderungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Gasspeicherstände verbessert. Dazu zählen insbesondere eine klarere Eingriffsverantwortung bei niedrigen Speicherständen sowie die Evaluierung und zeitliche Befristung der Regelung. Trotzdem bleiben Defizite. Vor allem droht noch immer ein zu harter Eingriff in den wettbewerblichen Speichermarkt, der schlimmstenfalls dessen Funktionsweise aushebelt.

Denn: Falls Speicherbetreiber ihren Kunden Vorgaben für Mindestfüllstände machen und ihnen bei Nichterfüllung zugleich mit dem Entzug ihrer gebuchten Kapazität drohen, besteht die große Gefahr eines Nachfrageeinbruchs. Zudem wird damit in bereits bestehende Verträge eingegriffen. Die Folge: Die Speicherunternehmen könnten unter diesen Umständen einen rentablen Geschäftsbetrieb kaum aufrecht erhalten. Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (das Gemeinschaftsunternehmen THE der Ferngasnetzbetreiber) müsste noch umfangreicher eingreifen und seine Kosten zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher wälzen.

Eine Lösung dafür wäre das Instrument der unterbrechbaren Verträge. Der Marktgebietsverantwortliche könnte dann jederzeit auf freie Kapazitäten zurückgreifen und einspeichern und damit die Füllstände absichern, ohne in bestehende Verträge einzugreifen. Leider ist das nicht als Regelfall festgeschrieben worden. Auch die finanziellen Folgen sind unzureichend geregelt: Die durch den Eingriff in den Speichermarkt entstehenden Mehrkosten sollten zumindest temporär aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Mit dem Gesetzesbeschluss kommen nun erneut zusätzliche Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu.

Nach dem für Freitag zu erwartenden abschließenden Gesetzesbeschluss brauchen wir dringend weitere Gespräche zwischen Politik und Branche. Sofern mit der aktuell vorgesehenen EU-Verordnung zur Sicherstellung von Gasreserven weiterer gesetzlicher Anpassungsbedarf entsteht, braucht es spätestens dann eine zügige Nachbesserung in den hier kritisierten Punkten.

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