FFF Gamesförderung: neue Richtlinie für einen gewachsenen Standort

Ab 1. April 2022 tritt beim FFF eine neue Richtlinie für die Gamesförderung in Kraft. Sie spiegelt den gewachsenen Gamesstandort in Bayern wider. Der FFF informiert über die Neuerungen bei einer virtuellen Konferenz am 6. April 2022. 2009 wurde die bayerische Computerspielförderung gegründet. Seither hat sich die bayerische Gamesbranche enorm verändert: Sie ist gewachsen, vielfältiger geworden, arbeitet mit wesentlich höheren Budgets, hat sich professionalisiert und mit benachbarten Branchen vernetzt und sich im Markt etabliert. Im Jahr 2017 notifizierte die Europäische Kommission in Brüssel das FFF Gamesprogramm als zulässige Kulturförderung im Rahmen der Europäischen Verträge, indem sie die damals neue "Bayerische Richtlinie für die Förderung digitaler Spiele" genehmigte; diese trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das auf die Gamesproduktion zugeschnittene FFF Gamesförderprogramm war das erste EU-zertifizierte in ganz Europa und wurde wegweisend für die gesamtdeutsche Gamesförderung. Eine weitere fundamentale Veränderung für die Gamesindustrie war im Jahr 2019 die Einführung der Bundesförderung, die auch Kumulierungsoptionen bietet. Die bayerische Gamesförderung kann hier eine wertvolle Ergänzung darstellen. All diese Prozesse hat der FFF bei der Überarbeitung der Games-Förderrichtlinie im vergangenen Jahr berücksichtigt. Das Regelwerk gilt vom 1. April 2022 bis 30. Juni 2025. Die notwendigen Mittel für das Programm stellt das Bayerische Staatsministerium für Digitales bereit. In diesem Jahr stehen noch rund 2,5 Mio € zur Verfügung.

Zur neuen Richtlinie Die wichtigsten Änderungen: Junge Talente und kleinere Studios werden entlastet

Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehört nun ein besonderes Augenmerk auf junge Talente. Durch die gewachsenen Strukturen der Branche lassen sich mittlerweile große, mittlere und kleine Studios sowie etablierte, renommierte und erfahrene Gamesschaffende vom Nachwuchs unterscheiden. Der FFF Bayern reagiert auf diese Veränderung und passt die Fördermöglichkeiten im Einzelnen an. So können in Zukunft Studios Anträge auf Förderung von Prototypen wahlweise bis zur einer Höhe von 100.000 Euro als Zuschuss oder bis zu 200.000 Euro als Darlehen stellen; bisher waren hier nur 80.000 Euro als Darlehen möglich. Eine große Entlastung wird es auch beim Thema Eigenmittel geben. Bisher lag die Höhe der geforderten Eigenmittel bei 10 Prozent des Herstellungsbudgets. Bei der Förderung von Protoypentwicklung und Produktion kann der Vergabeausschuss künftig bei Nachwuchsprojekten geringere Eigenmittel anerkennen.

Differenzierte Ansprache

Die Differenzierungen in den Fördermöglichkeiten gehen einher mit einer Spezifizierung der Antragstellerinnen und Antragsteller. Diese sind nun in der Richtlinie klarer definiert: die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen am Standort Bayern hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben. Die oben genannten neuen Fördermöglichkeiten für junge Talente machen auch hier eine Differenzierung nötig: Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind, sowie Schülerinnen und Schüler sind nicht antragsberechtigt. Auch für sämtliche Lead-Positionen im jeweiligen Team der Antragstellerinnen und Antragsteller sind künftig Abschlüsse an Hochschulen, von Berufsausbildungen und/ oder einschlägige Berufserfahrung nötig.

Höhere maximal mögliche Fördersummen und Erfolgsdarlehen 

Entwicklerinnen und Entwickler, die mindestens zwei Spiele entwickelt und auf den Markt gebracht haben, können Anträge auf die Förderung von Konzeptentwicklung künftig bis zu einer Höhe von 30.000 Euro stellen; das sind 10.000 Euro mehr als bisher möglich waren und als künftig für den Nachwuchs möglich sein werden. Die Höchstsumme für die Förderung von Prototpyen als bedingt rückzahlbares Darlehen steigt mit der neuen Richtlinie von 120.000 auf 200.000 Euro. Bisher musste die Beantragung der Höchstsumme mit der Komplexität des Vorhabens eigens begründet werden, diese Begründungspflicht entfällt in Zukunft. Da die Prototypenförderung bis zu 80 Prozent des Projektbudgets betragen darf, können die Budgets somit auf bis zu 250.000 Euro steigen. Ebenfalls neu in der Richtlinie ist die Möglichkeiten, Erfolgsdarlehen abzurufen: Dieses können Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Rückzahlung der ersten Darlehensrate für eine Prototypentwicklung oder für eine Produktion in Höhe des zurückgezahlten Kapitalbetrags bei der FFF Geschäftsführung beantragen.

Kosten für Publishing in Eigenregie werden berücksichtigt

Manche Studios bringen ihre Spiele in Eigenregie auf den Markt. Diese Publishingkosten werden nun bei der Erlösabrechnung anerkannt. Geltend gemacht werden können Kosten in Höhe von bis zu 30 Prozent des Herstellungsbudgets sowie eine Self-Publishing-Fee in Höhe von bis zu 10 Prozent der Brutto-Erlöse.

Allgemeine Kosten zählen zum Regional-Effekt

Im Bestreben, eine wachsende Harmonisierung mit den Regularien der Bundesförderung zu erreichen, bietet die FFF Förderrichtlinie für Games künftig die Position der "pauschalen Gemeinkosten" in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben an. Dabei handelt es sich um nicht projektbezogene, sondern allgemeine Kosten der Studioführung. Wird diese Pauschale gewählt, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Kostenpunkte nicht einzeln begründen. Ein weiterer Vorteil ist es, dass diese Position automatisch dem KKW-Effekt zugerechnet wird. Liegen diese Kosten jedoch über 10 % des Gesamtbudgets, können sie auch in Zukunft einzeln aufgeführt und kalkuliert werden.

Drei Stichtage für die Antragstellung erleichtern Projektstarts

Ab sofort gibt es drei Stichtage für die Einreichung von Projekten. Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag eingereicht wurden, kommen automatisch in die nächste Sitzung des Vergabeausschusses. Die Antragstellerinnen und Antragsteller können also künftig jederzeit ihre Anträge über das Online-Förderportal stellen – und nicht mehr nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor den Stichtagen. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung können – im Falle einer späteren Förderung – alle zuwendungsfähigen Kosten, die entstehen, anerkannt werden. Eine spezifische Genehmigung dieses vorzeitigen Vorhabenbeginns, der weiterhin auf eigenes Risiko erfolgt, ist nicht mehr nötig.

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