Stärkung der Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung für den europäischen Markt

Am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission ihre Strategie und konkrete Vorschläge zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft präsentiert. Demnach sollen nachhaltige Produkte in Europa zur Norm werden. Nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt müssen während ihres gesamten Lebenszyklus reparabel, wiederverwendbar oder recycelbar sein und somit langlebiger werden.

Die Kommission fokussiert sich verstärkt auf die Möbelbranche und leitet bis Ende des Herbstes eine Konsultation ein. Hierbei stehen Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben, Schmierstoffe sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium im Vordergrund, da sich diese laut Kommission stark auf die Umwelt auswirken. Die Bundesregierung unterstützt den europäischen Ansatz und spricht sich dafür aus, dass Energie und Ressourcen in der Produktion gespart werden können und ein Recht auf Reparatur aller physischen Produkte wegweisend sei.

Für die Möbelbranche wird die stoffliche Verwertung von Möbeln, sprich die Zerlegbarkeit der Möbelstücke, diskutiert. Eine Verbesserung der stofflichen Verwertung könnte laut Umweltbundesamt beispielsweise durch einheitliche Designkriterien auf EU-Ebene erreicht werden, welche mit den Herstellern ausgehandelt werden müssen. Auch eine Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung sei denkbar.

„Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft ist der richtige Ansatz der EU-Kommission. So müssen bei der Herstellung neuer Produkte sowie beim Design bereits die Zerlegbarkeits- und Reparaturgrundsätze für eine langfristige Nutzung beachtet werden“, äußert sich Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbands Wohnen und Büro e.V. (HWB), zu den Vorschlägen der EU-Kommission. „Beide Ansätze sind allerdings auch abhängig von Faktoren wie der Praktikabilität, der Ästhetik, der Innovation, dem Nutzungszweck und dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Sollten die Maßgaben der Kommission eine zu starke Regulierung beinhalten, wirkt sich dies umgehend auf die Kosten eines Produktes aus. Die Kommission ist daher aufgefordert, ihre Regulierungsvorhaben mit Augenmaß in den sektorspezifischen Branchen voranzutreiben. Einen einheitlichen Regelungsansatz darf und kann es hier nicht geben!“

Über Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Der Handelsverband Wohnen und Büro ist die Dachorganisation des Handelsverbandes Möbel und Küchen (BVDM), des Handelsverbandes Büro und Schreibkultur (HBS) sowie des Handelsverbandes Koch- und Tischkultur (GPK). Er ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Fachhandels der entsprechenden Branchen in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von rund 15.000 Unternehmen.

Der HWB gehört der Handelsorganisation an, an deren Spitze der Handelsverband Deutschland (HDE) mit seinen Büros in Berlin und Brüssel steht. Die Mitglieder der Fachverbände sind die Landesverbände der Handelsorganisation und damit die dort organisierten Fachhändler sowie Großhändler.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)
Frangenheimstrasse. 6
50931 Köln
Telefon: +49 (221) 94083-50
Telefax: +49 (221) 94083-90
http://www.hwb.online

Ansprechpartner:
Oliver Hagemann
Referent
Telefon: +49 (221) 94083-20
E-Mail: oliver.hagemann@hwb.online
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel