SoVD erneuert Forderung nach vierter Stufe der Ausgleichsabgabe

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Etwa 25 Prozent der Unternehmen in Deutschland beschäftigen nicht einen Menschen mit Behinderung. Sie verweigern somit de facto die Inklusion.“

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales findet am kommenden Montag eine Anhörung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt und Partizipation“ statt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nutzt diese Gelegenheit und erneuert seine Forderung nach einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe. „Etwa 25 Prozent der Unternehmen in Deutschland beschäftigen nicht einen Menschen mit Behinderung. Sie verweigern somit de facto die Inklusion. Insofern ist es für uns als SoVD nicht nachvollziehbar, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zögert, eine Sache zügig umzusetzen, die im Koalitionsvertrag fest verankert ist“, kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Mindestens genauso erschreckend ist aus Sicht des SoVD ein Blick auf die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen. Schon vor der Corona-Pandemie war diese überdurchschnittlich hoch. Während der Corona-Pandemie hat sich diese Lage weiter verschärft. 2020 stieg die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser um + 9,7 Prozent.; 2021 erneut um + 1,6 Prozent. Gleichzeitig hat die Bundesagentur für Arbeit 2020 etwa 3000 Menschen mit Behinderungen weniger gefördert, als noch 2019. „Die Bundesregierung muss sich endlich klar zur Inklusion bekennen. Das bedeutet, dass neben einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe schnellstmöglich ein gezieltes Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht werden muss. Schwerpunkt dabei müssen jüngere und ältere schwerbehinderte Menschen sein“, fordert Bauer.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726222-0
Telefax: +49 (30) 726222-311
http://www.sovd.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel