Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz gewährte 2021 Bürgschaften im Volumen von CHF 32 Mio.

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen aus dem Kanton Schwyz ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank aufnehmen möchten. Der Fonds unterstützt interessierte Kreditnehmer, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Mit 56 bewilligten Gesuchen unterstützte der Fonds 2021 gegenüber dem Vorjahr leicht mehr Kreditnehmer. Das Gesamtvolumen der gewährten Bürgschaften betrug CHF 32.3 Mio.

Erhöhung der bewilligten Gesuche und des Gesamtvolumens

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte 2021 mehr Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche belief sich auf 56 (Vorjahr 51). Das Gesamtvolumen betrug CHF 9‘671’285 (Vorjahr CHF 5’650’500). 2021 wurden 22 (Vorjahr 12) Anträge für reine Bürgschaften, die in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 5’886’500 (Vorjahr CHF 2’095’000) bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 34 (Vorjahr 39) mit einem Totalbetrag von CHF 3‘784‘785 (Vorjahr CHF 3‘555‘500) abgegeben, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt werden.

Jahresgewinn leicht höher als im Vorjahr

Der Jahresgewinn erhöhte sich geringfügig auf CHF 198’244. Das Ergebnis war einerseits von einem höheren Wertschriftenerfolg und andererseits auch von höheren Wertberichtigungen auf Bürgschaften geprägt.

Stabile Bilanzverhältnisse

Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 897’956 auf CHF 27’703’669 reduziert. Stammkapital und Reserven (inkl. Jahresgewinn) betrugen per Ende 2021 CHF 27‘445‘039 (Vorjahr CHF 27‘246’795).

Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim

In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Während der nächsten 20 Jahre ist der Bürgschaftsbetrag zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.

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