Anhörung zum Entwurf eines Pflegebonusgesetzes: Auf bestehende Tarifregister zurückgreifen

Der Gesetzgeber will im Rahmen des Pflegebonusgesetzes die Regelungen zur Tariftreue in Pflegeeinrichtungen nachschärfen. So sollen die Pflegekassen künftig alle Tarifverträge sammeln und auf Anforderung herausgeben. Damit würden jedoch nicht nur versicherungsfremde Aufgaben auf die Pflegekassen abgewälzt, sondern auch unnötige Parallelstrukturen aufgebaut, warnt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, im Vorfeld der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Es existierten bereits entsprechende Register in allen Bundesländern, beim Bundessozialministerium sowie beim Statistischen Bundesamt.

Zum ausführlichen Statement von Dr. Carola Reimann:
https://aok-bv.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de

Ansprechpartner:
AOK-Bundesverband
Telefon: +49 (30) 22011-200
Fax: +49 (30) 22011-105
E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel