Neue Pflichten bekommt das Land

Ab dem 01.01.2023 tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Mit diesem werden deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten zur sorgfältigen Beachtung von internationalen Übereinkommen zum Menschen-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet. Eine Ausweitung dieser gesetzlichen Sorgfaltspflicht auch auf Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern ist vorgesehen. Die EU plant bereits eine weitere Verschärfung. Ab dem gleichen Stichtag soll nach bisherigen Planungen der EU zudem noch eine neue Pflicht zur Erstellung von jährlichen Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten eingeführt werden. Was bewirken diese rechtlichen Pflichten in deutschen Unternehmen? „Die neuen Pflichten sind für die deutsche Industrie weniger eine inhaltliche, sondern eher eine kosten- und verwaltungstechnische Herausforderung“, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. Der Experte erläutert die Hintergründe.

„Soziale Verantwortung, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sind am Industriestandort Deutschland bereits heute auf einem hohen Niveau, das in vielen Betrieben durch eine Vielzahl schon vorhandener nationaler Gesetze und freiwillige Selbstverpflichtung bereits über dem internationalen Durchschnitt liegt. Insofern geht es vornehmlich um die Kosten und Anpassung der Verwaltungsaufwände“, so Eisele.

Für deutsche Unternehmen gelten bereits umfangreiche Gesetze und Verordnungen, deren Anforderungen häufig über international vereinbarte Mindeststandards (ILO-Übereinkommen) hinausgehen, wie sie im Lieferkettengesetz gefordert werden. Zu nennen sind hier beispielsweise: BGB, HGB, ArbSchG, ArbStättV, BetrVG, ProdSG, ProdHaftG, GefStoffV, BImSchG, KrWG, WHG, VerpackG, ElektroG, EDL-G, DS-GVO. Viele Unternehmen machen darüber hinaus bereits freiwillig im Rahmen von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, nicht vorgeschriebenen Managementsystemen (z. B. ISO 9001, 14001, 31000, 45001), internen Projekten oder einfach aus unternehmerischer Überzeugung mehr als gesetzlich gefordert wird. Für die meisten deutschen Unternehmen ergeben sich aus den neuen

Rechtspflichten daher in erster Linie folgende Herausforderungen:
– Wie können die steigende Vielfalt und Komplexität von externen Anforderungen und Darlegungspflichten an Unternehmen erfüllt und diese bewältigt werden?
– Wie können die vielen, bereits umgesetzten oder geplanten Verbesserungsaktivitäten der Unternehmen ganzheitlich strukturiert und transparent gemacht werden?
– Wie kann der Ressourcenaufwand für nicht-wertschöpfende Verwaltungs- und Dokumentationsanforderungen reduziert und auf ein erträgliches Maß begrenzt werden?
– Wie kann trotz der Standortnachteile in Bezug auf Energie-, Arbeits-, Steuer- und Verwaltungskosten die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden?
– Wie sollen außenpolitische Anforderungen an Sozial- und Umweltstandards bei allen Lieferanten und Kunden entlang der gesamten Lieferkette weltweit von einzelnen Privatunternehmen sichergestellt werden?

Das ifaa hat den Bedarf aus Unternehmen zur Bewältigung der aufgeführten Herausforderungen aufgegriffen und aus betriebs- sowie arbeitsorganisatorischer Sicht berücksichtigt.

Praxisorientierte Ergebnisse und Empfehlungen sind in verschiedenen Veröffentlichungen, Arbeitshilfen sowie Seminar- und Workshopkonzepten für Verbände und Unternehmen der M+E-Industrie eingearbeitet:
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