Photovoltaikanlagen – Pflicht bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen

Beim Neubau von Nichtwohngebäuden, Wohngebäuden und Parkplätzen sowie bei Dachsanierungen besteht künftig die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Diese Pflicht gilt für Neubauten im Nichtwohnbereich und für Neubauten von Parkplätzen mit über 35 Stellplätzen seit dem 1. Januar 2022. „Für Neubauten im Wohnbereich gilt diese Pflicht seit dem 1. Mai 2022“, informiert Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. In einem dritten Schritt wird die Pflicht auch für grundlegende Dachsanierungen im Bestand ab dem 1. Januar 2023 gelten.

„Es ist vorgeschrieben, dass die Photovoltaikmodule einen Umfang von mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachflächen aufweisen“, sagt Claudia Joerg. Alternativ können zum Beispiel Solarthermieanlagen, Verpachtungen oder Installationen an anderer Stelle umgesetzt werden. Ausnahmen und Befreiungen gibt es in Einzelfällen für denkmalgeschützte Gebäude, bei einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand und bei einer Pflicht zur Dachbegrünung.

Weitere Fragen zum Thema beantwortet Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Telefon 0621 18002-151 oder E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de 

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