Gemeindliches Vorkaufsrecht ineffektiv und teuer Steuergelder besser für Wohnungsbauziele nutzen

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen lehnt den Gesetzentwurf zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten in vollem Umfang ab: „Der Gesetzentwurf lässt nicht mehr Wohnungen entstehen und zudem werden Steuergelder sinnlos vergeudet. Anstatt sich jetzt mit solchen Gesetzentwürfen zu verzetteln, sollten wir uns auf unser gemeinsames Ziel fokussieren, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen!“, erklärte BFW-Präsident Salewski in der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestags in Berlin.

„Die bestehenden Erhaltungssatzungen bieten bereits Milieuschutz. So wird verhindert, dass die alteingesessene Bevölkerung durch schleichende Umstrukturierung vertrieben wird“, begründet Dirk Salewski. „Das Vorkaufsrecht kostet sehr viel Geld und der vermeintliche Nutzen ist äußerst gering. Es leuchtet nicht ein, warum Städte und Gemeinden mit begrenzten Mitteln sehr hohe Kaufpreise am überhitzten Markt zahlen für einzelne unsanierte Häuser. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern“, kritisiert Salewski. „Im Gegenteil – Diese Steuermittel ließen sich effektiver einsetzten für energieeffizienten Neubau oder die Entwicklung innovativer Projekte des sozialen Wohnungsbaus“, so der BFW-Präsident.

Ausführliche BFW-Stellungnahme hier zum Download!

 

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Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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