Ambitionslücke schließen, geltendes Recht umsetzen und zukunftsfähige Verkehrswende im Landeshaushalt absichern!

Morgen berät der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über den Etat der Mobilitätssenatorin. Der Entwurf sieht erhebliche Kürzungen im Bereich Rad- und Fußverkehr vor und missachtet somit geltendes Recht in Berlin. Nun muss das Parlament in der morgigen Sitzung des Hauptausschusses dafür sorgen, dass dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen wird. Erst vergangenes Wochenende demonstrierten tausende Kinder in Berlin auf dem Fahrrad für sichere Mobilität – ihre Eltern sind ganz sicher nicht mit der Absage an ein zukunftsfähiges Radnetz einverstanden.

Der aktuelle Entwurf des Landeshaushalts sieht erhebliche Kürzungen im Etat für den Radwegebau vor. Standen 2021 noch 31,1 Millionen Euro zur Verfügung, so sind für 2022 nur noch knapp 26,8 Millionen und für 2023 29,3 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig lässt das Land einer Auswertung des ADFC zufolge über 20 Millionen Euro Bundesmittel ungenutzt. Das Mobilitätsgesetz sieht vor, dass das Berliner Radverkehrsnetz bis 2030 fertiggestellt wird. Der als Rechtsverordnung erlassene Radverkehrsplan unterlegt dies mit Ausbaupfaden, die für 2022 die Fertigstellung von 40 Kilometern Vorrangnetz vorsehen. Für die kommenden Jahre bis 2027 sind exponentielle Steigerungen der fertiggestellten Streckenlängen vorgesehen. Über den Personalbedarf zur Umsetzung des Radverkehrsplans berichtet die Senatsverwaltung, dass rund 200 zusätzliche Vollzeitstellen notwendig wären. Gleichzeitig berichtet sie, dass der geringe Stellenaufwuchs, den der Grüne Finanzsenator der Mobilitätssenatorin zugebilligt hat, noch nicht zugewiesen sei. Der Bereich Fußverkehr wird im Haushaltsentwurf ebenfalls gekürzt. Zudem taucht das von der Koalition vereinbarte Förderprogramm für Kiezblocks nicht auf.

“Die gesetzliche Verpflichtung, die Menge an fertigen Radwegen in den kommenden Jahren zu steigern, muss bereits heute mit entsprechenden Ressourcen unterlegt werden. Über die rechtliche Verpflichtung hinaus hat sich die Rot-Grün-Rote Landesregierung im Koalitionsvertrag explizit zur Umsetzung des Radverkehrsplans verpflichtet. Dass sich dies nun in Kürzungen niederschlägt, ist mehr als enttäuschend. Es zeigt, dass es bei allem guten Willen und schönen Worten eben doch keine Priorität der Grünen Mobilitätssenatorin für eine zukunftsfähige Verkehrswende zu geben scheint”, sagt Dr. Jens Steckel von Changing Cities.

Nun ist der Hauptausschuss aufgerufen, bei seiner morgigen Sitzung noch die dringend nötigen Änderungen vorzunehmen und die Ambitionslücke bei der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes und der Gestaltung einer zukunftsfähigen Großstadtmobilität zu schließen. Die Investition in den Radverkehr würde nicht nur einer angemessenen, sozial gerechten Mobilität sowie der Mobilität von Kindern und Jugendlichen dienen, sondern auch den Landeshaushalt an anderer Stelle entlasten und zum Klimaschutz beitragen. So bewirkt eine jährliche Steigerung des Radverkehrsanteils um einen Prozentpunkt bis Ende 2030 eine Einsparung von 4 Millionen Tonnen CO2 – rund drei Prozent des voraussichtlichen Restbudgets Berlins – sowie von über 150.000 Krankheitstagen bei den Landesbediensteten.

“Wir fordern den Hauptausschuss und die Spitzenpolitiker*innen der Koalition auf, dafür zu sorgen, dass Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Setzen Sie die richtigen Prioritäten, um klimafreundliche Mobilität zu fördern. Tun Sie es nicht, brechen Sie das Mobilitätsgesetz und verfehlen die Klimaziele.” so Kerstin Stark von Changing Cities.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Changing Cities e.V.
Lychener Straße 74
10783 Berlin
Telefon: +49 (30) 25781125
http://changing-cities.org

Ansprechpartner:
Antje Heinrich
Telefon: +49 (178) 4752-808
E-Mail: antje.heinrich@changing-cities.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel