Dos and Don’ts beim Rollerfahren

Motorroller liegen im Trend. Besonders in der Innenstadt entscheiden sich immer mehr Menschen unterschiedlichen Alters für die praktische motorisierte Alternative auf zwei Rädern. Doch aufgepasst: Ob Stauschlängeln, Musik hören oder auf dem Bürgersteig parken – nicht alles, was im Alltag meist geduldet wird, ist auch offiziell erlaubt.

Staus und Parkverbote: Hier müssen Rollerfans aufpassen

Auch wenn Roller durch ihre Wendigkeit und Flexibilität praktisch sind, müssen Fahrerinnen und Fahrer vor allem im Stadtverkehr aufpassen und einige Regeln beachten. So ist oft im Stau oder an einer roten Ampel die Versuchung groß, sich durch die Reihe der wartenden Fahrzeuge zu schlängeln, um die Fahrt schneller fortzusetzen. Aber Achtung – das ist verboten. Auch wenn der wendige Roller durch die Lücken zu passen scheint, kann das gedrängte Überholen schnell zu einer unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituation führen. Beim Parken gilt: geduldet ist nicht gleich erlaubt. In vielen Fällen wird zwar ein Auge zugedrückt, aber grundsätzlich ist das Abstellen des Rollers auf dem Bürgersteig nicht gestattet. Selbst beim Parken auf breiten Gehsteigen müssen Rollerfahrerinnen und -fahrer mit einem Bußgeld rechnen.

Hier spielt die Musik – oder nicht?

Eine häufig gestellte Frage lautet: Ist auf dem Roller Musik hören erlaubt? Allgemein gilt: Die Aufmerksamkeit, in diesem Fall das Gehör, darf während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden. Die Sicherheit der eigenen Person sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer steht stets an erster Stelle. Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles, weiß: „Warnsignale und Verkehrsgeräusche müssen für den Rollerfahrer immer zu hören sein. In moderater Lautstärke sind Hör- und Sprechvorrichtungen, zum Beispiel im Helm, zwar erlaubt. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, ist es allerdings meist schwierig nachzuweisen, dass die Musik den Fahrer oder die Fahrerin nicht abgelenkt hat.“ Bei Lautsprechern ist zusätzlich zu beachten, dass sich keine weitere Person durch die Lautstärke der Musik belästigt fühlen darf. Wer mit lauter Musik auf dem Roller unterwegs ist, kann von der Polizei gestoppt werden.

UVP Peugeot Tweet: ab 2.355 Euro
Weitere Informationen zum Peugeot Tweet: https://www.peugeot-motocycles.de/produktpalette/typ/fahrzeuge/tweet

Über die Peugeot Motocycles Deutschland GmbH

Gegründet im Jahr 1898, ist Peugeot Motocycles der weltweit älteste, noch aktive Hersteller von motorisierten Zwei- und Dreirädern. Das Produktportfolio besteht aus Premiumrollern, Elektromodellen und demnächst mittelgroßen Motorrädern. Alle Modelle verkörpern den urbanen Lebensstil und bieten ein hohes Maß an Flexibilität im städtischen Alltagsverkehr. Peugeot Motocycles ist in rund 70 Ländern mit über 3.000 Händlern vertreten, davon 282 Händler in Deutschland und 61 in Österreich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Peugeot Motocycles Deutschland GmbH
Grundweg 4
65428 Rüsselsheim
Telefon: +49 (6142) 497970
http://www.peugeot-motocycles.de

Ansprechpartner:
Mareike Hengstermann
tts agentur05 GmbH
Telefon: +49 (221) 925454-815
Fax: +49 (221) 2611-740
E-Mail: hengstermann@agentur05.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel