RSF begrüßt Sieg von Journalistin Carole Cadwalladr in SLAPP-Prozess

Reporter ohne Grenzen begrüßt das Urteil des Obersten Gerichts in Großbritannien zugunsten der Enthüllungsjournalistin Carole Cadwalladr, die sich aufgrund einer Klage des britischen Geschäftsmanns Arron Banks wegen Verleumdung vor Gericht hatte verantworten müssen. Ihr Sieg ist ein Sieg für die Pressefreiheit und für Journalismus im öffentlichen Interesse.

„Wir freuen uns über dieses bahnbrechende Urteil zugunsten der Pressefreiheit. Carole Cadwalladrs Kampf gegen diese schikanöse Klage hat nicht nur ein Zeichen für die Pressefreiheit gesetzt, ihr Sieg vor Gericht wird auch konkrete Auswirkungen auf die Arbeit von Medienschaffenden in Großbritannien und darüber hinaus haben. Wir sind stolz darauf, in diesem entscheidenden Kampf an ihrer Seite gestanden zu haben“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.

Nach einer fünftägigen Verhandlung im Januar 2021, die Vertreterinnen und Vertreter von RSF vollständig im Gericht verfolgt hatten, verkündete der High Court am Montag (13.06.) sein Urteil in der von Arron Banks gegen Carole Cadwalladr angestrengten Verleumdungsklage. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Cadwalladrs Berichterstattung im öffentlichen Interesse lag, und wies Banks‘ Klage ab. Cadwalladr, Trägerin des RSF Press Freedom Award und zahlreicher anderer renommierter Auszeichnungen, war aufgrund eines TED-Vortrags und eines zu dem Vortrag verlinkenden Tweets verklagt worden. In dem Vortrag hatte sie erklärt, Banks habe über seine Beziehungen zur russischen Regierung gelogen.

In dem Urteil vom 13. Juni kam die Richterin zu dem Schluss, dass „der TED-Talk eine politische Äußerung von großer Bedeutung und großem öffentlichen Interesse (im engsten Sinne)“ war, „nicht nur in diesem Land, sondern weltweit“. Das Urteil kam auch zu dem Schluss, dass Banks als Kläger nicht beweisen konnte, dass die Veröffentlichung des TED-Vortrags seinen Ruf geschädigt hat, ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Verleumdung.

Allerdings bezeichnete die Richterin den Fall nicht als strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP). RSF und andere führende Organisationen jedoch betrachten diesen Fall als geradezu herausragendes Beispiel für eine solche: Die Klage war rein schikanöser Natur und hatte zum Ziel, Cadwalladr und ihren mutigen investigativen Journalismus zum Schweigen zu bringen. Da Londoner Gerichte als Gerichtsstand für SLAPPs besonders beliebt sind, ist davon auszugehen, dass das Urteil Strahlkraft für die zukünftige Entwicklung der Pressefreiheit in Großbritannien wie auch international haben wird.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht das Vereinigte Königreich auf Platz 24 von 180 Staaten. Mehr zur Lage der Pressefreiheit vor Ort finden Sie unter https://www.reporter-ohne-grenzen.de/vereinigtes-koenigreich 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reporter ohne Grenzen e.V.
Postfach 304108
10756 Berlin
Telefon: +49 (30) 60989533-0
Telefax: +49 (30) 2021510-29
http://www.reporter-ohne-grenzen.de

Ansprechpartner:
Fabio Niewelt
E-Mail: presse@reporter-ohne-grenzen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel