Nylonsocke reicht zum Verhüllen des Geschlechts nicht aus

Das richtige Schuhwerk ist beim Joggen das A und O. Das dachte sich wohl auch der Sportler, der regelmäßig – mit Sportschuhen und Socken bekleidet – joggen ging. Auf jegliche weitere Sportkleidung verzichtete der Mann dabei laut ARAG Experten. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu bedrohen, trug der umsichtige Mann immerhin einen durchsichtigen Nylonstrumpf über seinem Geschlechtsteil. Doch den zuständigen Behörden waren zu viele nackte Tatsachen im Spiel. Sie untersagten ihm das Joggen in dem spärlichen Outfit. Auch auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet durfte er sich mit so viel Haut nicht mehr zeigen. Nachdem der Sportler trotzdem auf weitere Kleidungsstücke verzichtete, wurde ein beachtliches Zwangsgeld fällig (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 1 S 972/02).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel