Bundestag muss Suizidprävention stärken

Der Bundestag befasst sich am Freitag in erster Lesung mit mehreren Gesetzentwürfen zur Neuregelung des assistierten Suizids. Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland halten ein Gesetz zur Verbesserung der Suizidprävention für dringend erforderlich.

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Suizidprävention ist dann erfolgreich, wenn niemand sich dafür rechtfertigen muss, weiterleben zu wollen. Sie ist umso wichtiger, als es in unserer Gesellschaft zunehmend als Wohltat gepriesen wird, selbstbestimmt aus dem Leben scheiden zu können. Alte und Kranke dürfen sich aber nicht dazu gedrängt fühlen, über einen Suizid nachdenken zu müssen, etwa weil sie um die hohen Pflegekosten wissen. Das Parlament muss jetzt gesetzliche Regulierungen gestalten, um zu verhindern, dass Menschen in Erklärungsnot geraten, indem sie sich mit Suizidangeboten konfrontiert sehen.“

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „In der Debatte um den assistierten Suizid haben wir gelernt, dass wir das Thema Suizid besprechbar machen und alles dafür tun müssen, um Suizidgedanken aus der Tabuzone zu holen. Suizidprävention erreicht besonders gefährdete Menschen aller Altersgruppen, die in ihrem Leben nicht weiterwissen. Wir brauchen dringend einen flächendeckenden Aktionsplan, um Öffentlichkeit und Fachkräfte für das Thema umfassend zu sensibilisieren, sowie ein breites Netz von leistungsfähigen Präventions- und Krisendiensten. Außerdem müssen mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote geschaffen werden, insbesondere für Jugendliche und ältere Menschen. Ein Suizidpräventionsgesetz ist unbedingt erforderlich und wäre ein starkes gesellschaftliches Zeichen des Parlaments für eine angemessene Balance von Lebensschutz und Selbstbestimmung.“

Caritas und Diakonie sprechen sich dafür aus, dass bestehende Angebote zur Suizidprävention ausgebaut werden, die speziell auf die soziale Teilhabe älterer Menschen zugeschnitten sind und sozialer Isolation und Einsamkeit entgegenwirken. Darüber hinaus müssen Menschen auch die Möglichkeit haben, ein individuelles ganzheitliches Beratungsangebot zur gesundheitlichen Versorgung in der letzten Lebensphase in Anspruch zu nehmen – auch solche, die nicht in Einrichtungen leben. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der Bundestag befasst sich am 24. Juni mit einem Gesetzentwurf zur Regelung des assistierten Suizids, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben gestärkt und den Gesetzgeber aufgefordert hatte, tätig zu werden.

Caritas und Diakonie sind sich einig: Die Gesetzgebung zum assistierten Suizid darf keinesfalls Suizidangebote zu regulären Dienstleistungen machen. Zudem muss das Gesetz Einrichtungen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie Ärztinnen und Pflegekräfte, zusichern, an einem assistierten Suizid nicht mitzuwirken zu müssen.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-der-diakonie-deutschland-zum-suizidpraeventionsgesetz

https://www.koordinierung-hospiz-palliativ.de/ks_news/eckpunkte-fuer-eine-gesetzliche-verankerung-der-suizidpraevention.html

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