Man soll gehen, wenn es am schönsten ist!

In diesem Jahr verzichtet die amtierende Rheingauer Weinkönigin sich zur Wahl der Deutschen Weinkönigin zu stellen und nimmt nicht an der jährlichen Entscheidung um das Amt der Deutschen Weinhoheiten auf nationaler Ebene in Neustadt an Weinstraße teil.

Annika Walther ist seit einem Jahr Rheingauer Weinkönigin, davor hatte sie ein Jahr das Amt der Rheingauer Weinprinzessin inne. Ihre Zeit als Ortsweinmajestät eingerechnet, ist sie insgesamt schon 7 Jahre für den Wein und den Rheingau unterwegs. Ein weiteres Jahr kommt für Sie aus persönlichen Gründen nicht in Frage. Daher möchte Sie niemanden die Chance nehmen, der mit viel Zeit und Engagement das Amt ausüben wird.
Dies sei ihr im nächsten Jahr nicht möglich, weshalb sie nicht in Neustadt antritt.

„Man soll bekanntlich gehen, wenn es am schönsten ist. Das Amt der Rheingauer Weinkönigin erfüllt mich sehr und ich liebe es den Rheingauer Wein zu repräsentieren. Aber das Amt der Deutschen Weinkönigin hat noch einige Termin mehr, die auch im Ausland stattfinden. Diese Voraussetzungen kann ich nächstes Jahr nicht erfüllen, daher werde ich nicht teilnehmen,“ erklärt Annika Walther.

Auch die Rheingauer Weinprinzessin Mara Schneider, ebenfalls seit 5 Jahren als Weinhoheit präsent, davon das letzte Jahr als Rheingauer Weinprinzessin, kann sich dieses Jahr nicht für den Rheingau zur Wahl der Deutschen Weinkönigin stellen. Sie beendet in diesem Jahr ihren Bachelor im Studienfach Internationale Weinwirtschaft und möchte im Anschluss den Master absolvieren, sodass sie das zeitlich intensive Amt der Deutschen Weinhoheit nicht wahrnehmen könne.

„Es sei zwar schade, dass der Rheingau in diesem Jahr nicht vertreten ist“, so der Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes e.V.  Peter Seyffardt, „Aber wir überlassen allen Kandidatinnen die Entscheidung selbst und unterstützen diese vollumfänglich.“

Über die Rheingauer Weinwerbung GmbH

Die Rheingauer Weinwerbung GmbH (RWW) ist die zentrale Kommunikations- und Marketingorganisation für das Weinanbaugebiet Rheingau.

Am 17.12.1992 wurde die Gebietsweinwerbung der Rheingauer Weinwirtschaft als privatwirtschaftliche Initiative in der Rechtsform einer GmbH als "Gesellschaft für Rheingauer Weinkultur mbH" (GRW) gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist der Rheingauer Weinbauverband e.V. Von 1952 bis 1992 hatte der Rheingauer Weinwerbung e.V. die Aufgaben wahrgenommen.

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